Sektion des Monats

 

Nachrichten von Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Schweizer Kunstverein verfolgt grundsätzlich zwei Ziele:

  • Kulturpolitik
    Der Schweizer Kunstverein will die Wichtigkeit der Bildenden Kunst für die gesellschaftliche Entwicklung plausibel dokumentieren und den Entscheidungsinstanzen auf Bundesebene, aber auch auf kantonaler und kommunaler Ebene Argumente für die adäquate Förderung liefern. Im Vordergrund steht dabei die Mitwirkung an der Vorbereitung der Kulturbotschaft (Finanzierungsplan) für die Jahre 2016-2019.

  • Sektionspolitik
    Der Schweizer Kunstverein will den Mitgliedsektionen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zur Seite stehen und Hilfe anbieten, wo diese sinnvoll und gefragt ist.

1. Kunst- und Kulturpolitik

1.1  Erarbeitung einer Diskussionsgrundlage zuhanden der politischen Behörden

Auf Initiative des Schweizer Kunstvereins haben sich folgende Institutionen zur Arbeitsgruppe (AG) Visuelle Kunst zusammengeschlossen:

  • Schweizer Kunstverein
  • Kunstbulletin
  • visarte Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
  • Fotostiftung Schweiz, Association Suisse des Institutions pour la Photographie
  • VSIZK Verein Schweizer Institutionen für zeitgenössische Kunst
  • Selbstorganisierte Kunsträume Schweiz
  • Eidgenössische Kunstkommission

 

Die Arbeitsgruppe hat im Hinblick auf die Erarbeitung der Kulturbotschaft 2016–2019 ein Diskussionspapier erarbeitet und Ende Januar 2013 sowohl dem Bundesamt für Kultur wie auch Bundesrat Alain Berset persönlich unterbreitet. Zudem wurde das Papier den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen WBK (Wissenschaft, Bildung, Kultur) des Ständerates und des Nationalrates zugestellt. Damit hat die Arbeitsgruppe die Absicht bekundet, an der Vorbereitung zur Kulturbotschaft konstruktiv mitzuwirken und das weitere Vorgehen der zuständigen Behörden aufmerksam zu begleiten. Die Behörden haben auf diese Eingabe reagiert und den Diskussionsbeitrag begrüsst.

 

Im Papier werden u.a. folgende Anträge formuliert:

Bereich Fotografie
Die Kulturbotschaft 2012-2015 berücksichtigt die Bedeutung der Fotografie und des Bildes in der heutigen Zeit zu wenig. Auch wenn der Bund anerkennt, dass die Fotografie eine eigenständige kulturelle Sparte ist, die – analog etwa zum Film – eigenen Produktions- und Rezeptionsbedingungen folgt, stehen der Fotografie seit 2012 deutlich weniger Mittel zur Verfügung als vor 10 Jahren. 

Aus diesem Grund sind folgende Vorkehren zu treffen:

  • Um dem Stellenwert der Fotografie und des Bildes sowie den deutlich gewachsenen Bedürfnissen im Bereich des zeitgenössischen Schaffens gerecht zu werden, sollte bei der Kulturstiftung Pro Helvetia ein angemessener Budgetkredit für Fotoprojekte eingerichtet werden, weil die aktuelle Förderpolitik zwangsläufig auf kleine Projektbeiträge ausgerichtet ist und internen Prioritätensetzungen unterliegt.

  • Damit die Fotostiftung Schweiz ihre Dienstleistungen für Wissenschaft, Medien und das breite Publikum nicht einschränken muss, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für fotografische Patrimoine-Projekte von verschiedenen Institutionen (Aufarbeitung und Vermittlung historischer Bestände, Aufbewahrung gefährdeter Bestände) unumgänglich.

  • Das Know-how im konservatorischen und restauratorischen Bereich wird immer wichtiger. Das Institut Suisse pour la Conservation de la Photographie (ISCP) in Neuchâtel, das sowohl anderen Institutionen als auch der Öffentlichkeit spezialisiertes Wissen zur Verfügung stellt, ist als nationales Kompetenzzentrum für die Restaurierung und Konservierung von Fotografien anzuerkennen und mit einem Leistungsauftrag zu versehen.


Bereich Kunsträume
Im Wissen, dass die Vielfalt an grossen und kleinen Museen, an institutionellen und selbst organisierten Kunsträumen, an Kunstvereinen und an privaten Initiativen die Grundlage für den grossen internationalen Erfolg der Visuellen Kunst und der Architektur aus der Schweiz bildet, soll der Bund die von Kantonen und Gemeinden oder von den kommerziellen Strukturen noch zu wenig beachteten Multiplikatoren unterstützen. So kämpfen heute die meisten Kunsträume unter schwierigen Bedingungen um ihr Überleben. Dass ausgerechnet ihnen, die mit viel Idealismus und minimalen, dafür aber sehr effizient eingesetzten Mitteln vielfältige Kunst ermöglichen, die Unterstützung entzogen wurde, ist unverständlich und stossend. Private Stiftungen können die finanziellen Defizite der Räume nicht ausgleichen, weil sie nur selten auf die Spontaneität und Formate solcher Räume ausgerichtet sind und sich in der Regel auf Projektbeiträge konzentrieren. Es ist daher unumgänglich, dass die Vermittlungsarbeit, die von den Kunsträumen geleistet wird, vom Bund unterstützt wird.

Folgende Massnahmen sind zu treffen:

  • Die Strukturen für die Förderung von Kunsträumen müssen neu überdacht und finanziell besser ausgestattet werden. Mit einer substanziellen Unterstützung könnten die prekären Arbeitsbedingungen entscheidend verbessert und soziale Absicherungen eingerichtet werden

  • BAK und Pro Helvetia müssen Lösungen erarbeiten für eine nachhaltige Unterstützung, die ein längerfristiges Arbeiten ermöglicht und auch Formate wie künstlerische Recherchen erlaubt.

 

Bereich Kunstkritik
Der sich kontinuierlich verstärkende ökonomische Druck, bedingt u.a. durch Anzeigenschwund bei den Printmedien und medialer Überflutung durch die Gratispresse, hat in den letzten Jahren zu einer radikalen Veränderung der Medienlandschaft geführt. Statt Qualität zählt heute Quote. Dieser Druck hinterlässt in beinahe allen abonnierten Tageszeitungen und Fachzeitschriften eine Schneise der Verödung. Wenn weniger Redaktor/innen mehr Stoff in weniger Zeit und auf weniger Raum zu reflektieren haben, führt dies unweigerlich zu einer oberflächlicheren Sichtung der Inhalte, einer Favorisierung populärer Themen, einer «Boulevardisierung» der Stoffe in Anbiederung an kommerziell erfolgreiche Gratisblätter, einer Abwanderung von komplexeren Debatten und Rezensionen ins Internet oder Fachblätter und einer offensiveren PR-Politik von Kulturinstitutionen, die jedoch letztlich ins Leere führt, da die Medien als Multiplikatoren bzw. Regulatoren, gar nicht mehr darauf reagieren können bzw. zum Teil gezielt umgangen werden (Corporate Publishing der Museen, z.B. Kunsthaus-Magazin, Programmhefte, Magazine der Hochschulen).

In diesem Zusammenhang ist auch die SRG mit ihrem Kulturauftrag in Pflicht zu nehmen. Jedenfalls kann sich der Bund der Aufgabe, den kritischen Diskurs in den Medien zu fördern, nicht entziehen. Da jedoch die direkte Förderung unabhängiger Kritik deren Unabhängigkeit gefährdet, sind indirekte Wege anzubieten.

Folgende Vorkehren sind zu treffen:

  • Die Qualität und Erfüllung des Kulturauftrags der SRG sollte regelmässig einer externen Überprüfung unterzogen werden. Die immer stärker dominierende Messlatte der Quote kann für eine qualifizierte und demokratisch qualifizierende Kulturberichterstattung nicht der alleinige Massstab sein. Zur Stärkung und inhaltlichen Profilierung des Kulturauftrags ist die Einrichtung eines entsprechend spezifischen «Sounding Boards» zu prüfen, in dem wichtige Akteure aus Kultur, Bildung und Kirche vertreten sind. Die schon existierende «Echokammer» des «Publikumsrats» genügt für diese Qualitätsmessung nicht, weil sie den besonderen Ansprüchen an eine inhaltlich profilierte Kulturberichterstattung zu wenig Rechnung trägt.

  • Die Einrichtung von Recherchefonds, entsprechend dem WOZ-Modell oder der amerikanischen Stiftung Pro Publica), soll in Erwägung gezogen werden. Zudem sollen bestehende Plattformen gestärkt werden, insbesondere bei Print- und Online-Medien, wobei jeweils die Auswahl der Inhalte wie auch die Professionalität kritisch zu reflektieren  sind.

  • Zu prüfen sind schliesslich Massnahmen wie Portovergünstigungen für abonnierte Zeitungen/Zeitschriften sowie die Schaffung von Kollektivabonnements bei Qualitätsmedien, die den  Bibliotheken, Mediatheken und anderen öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

 

Schlussfolgerungen
Kunst und Kulturförderung sind mit Wissen, Bildung, Geschichte und Tradition verbunden. Es reicht somit nicht, finanzielle Aufwendungen für Kultur mit der Schaffung schöner künstlerischer Werke zu legitimieren. Kulturförderung ist mehr, sie ist eine Investition in die Gesellschaft. Der amerikanische Schriftsteller Paul Auster sagte es einst wie folgt: „Der wahre Sinn der Kunst liegt nicht darin, schöne Objekte zu schaffen. Es ist vielmehr eine Methode, um zu verstehen. Ein Weg, die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden.“

Die AG Visuelle Kunst erwartet demzufolge, dass sich die Bundesbehörden nach folgenden Grundsätzen richten:

  • Der Bund stellt den Kultursparten entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft adäquate Mittel zur Verfügung.

  • Die Kulturförderung des Bundes darf administrativ nicht aufwändig sein. Die Fördermittel des Bundes müssen direkt den professionellen Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden zukommen.

  • Die Entscheidung über die Vergabe von Fördergeldern beruht auf höchster, aktueller und dynamisch erneuerter Fachkompetenz. Die Organisation dieser Fachkompetenz ist möglichst nahe an den Kulturschaffenden, den Vermittelnden und deren Szenen zu entwickeln.

  • Eine lebendige Kunstszene ist ein überparteiliches Anliegen, denn die Auseinandersetzung mit Visueller Kunst bedeutet zugleich die Pflege einer visuellen Sprache, die für jede zwischenmenschlichen Verständigung über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg elementare Voraussetzungen schafft und jedem Einzelnen zugute kommt.

  • Eine entscheidende Rolle kommt dem Bund auch bei der praxistauglichen Anpassung des Urheberrechtes an die Bedürfnisse der Visuellen Kunst zu, denn wird das aktuelle, primär auf die Verwertungsmechanismen in der Musikindustrie ausgerichtete Urheberrecht auch in der Visuellen Kunst buchstabengetreu umgesetzt, ist dies das Ende einer lebendigen Kunstproduktion, Kunstvermittlung und wissenschaftlichen Aufarbeitung von Gegenwartskunst.

 

Das Diskussionspapier listet am Schluss alle rund 200 Institutionen auf, die den Mitgliedern der Arbeitsgruppe angehören. Sie können es im Wortlaut auf der Website des Schweizer Kunstvereins lesen: Diskussionspapier Kulturbotschaft 2016-2019.

 

1.2  Bildung des Vereins CULTURA

Das BAK hatte als Gesprächspartner für die Erarbeitung der Kulturbotschaft 2016-2019 neben den Kantonen und Städten folgende Vereinigungen als Gesprächspartner vorgesehen: Suisseculture, Swissfilms und Heimatschutz. Da Suisseculture in erster Linie die Interessen der Kunstschaffenden («Produzenten») vertritt, hat sich der Schweizer Kunstverein zusammen mit dem Verband der Schweizer Museen (VSM), dem Schweizerischen Bühnenverband, orchester.ch, dem Dachverband der Schweizer Berufsorchester und weiteren Interessenten zum Verein CULTURA zusammengeschlossen, der von Ständerat Felix Gutzwiller präsidiert wird. Dabei geht es in erster Linie darum, auch den Institutionen, die sich für die Verbreitung und Vermittlung der Kunst in allen Sparten einsetzen, eine gewichtige Stimme zu verleihen. In diesem Sinn vertritt CULTURA auch die Interessen des kunstinteressierten Publikums.

Das BAK ist bereit, CULTURA als weiteren Gesprächspartner für die Erarbeitung der neuen Kulturbotschaft anzuerkennen.

2. Sektionspolitik

2.1 Zusammenkunft der Sektionen und der angeschlossenen Museen im Kunstmuseum Olten

Auf Einladung des Präsidenten hatten sich am 11. März 2013 rund 35 Delegierte der Sektionen zu einer Diskussionsveranstaltung im Kunstmuseum Olten getroffen. Der Anlass war dem Thema «Wie bringen wir mehr Publikum in unsere Häuser?» gewidmet. Vorgängig konnten die Teilnehmenden unter kundiger Führung der Museumsleitung das Haus sowie die aktuellen Ausstellungen besuchen.
Mehr zum Kunstmuseum Olten

Bei der Diskussion wurde zunächst die Frage erörtert, wie die einzelnen Museen ihre Öffentlichkeitsarbeit gestalten, um das Publikum zum Besuch der Ausstellungen zu motivieren. Dies vor dem Hintergrund einer veränderten Medienlandschaft, in der die Berichterstattung über kulturelle Veranstaltungen immer stärker reduziert wird und das Geld für teure Inserate fehlt. Dabei präsentierten die Teilnehmenden diverse Massnahmen, die sie ergriffen haben, um eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen. Neben Vorschlägen, auch unkonventionelle Wege zu bestreiten (u.a. «Kunstzmittag», «der besondere Blick», Pflege und Ausbau der Beziehungen zu spezifischen Medien) wurde die Wichtigkeit von «Social Media» (Einsatz von digitalen Medien und Technologien, die es Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten) erwähnt. Im Anschluss an die Diskussion präsentierte Felix Schenker das Unternehmen ART-TV. Mit den Videobeiträgen dieses «Kulturfernsehens im Netz» lassen sich relativ breite Bevölkerungskreise erreichen. Um eine noch grössere Resonanz zu erzielen, müssten allerdings Mittel und Wege gefunden werden, um die von ART-TV produzierten Videobeiträge über Lokalfernsehstationen oder auch einen speziellen Sendeplatz beim Schweizer Fernsehen zu verbreiten. Die Diskussion zu diesem Thema wird fortgesetzt.

 

2.2 Sektion des Monats – Förderverein Kunstmuseum Thun

Unter dem Titel «Sektion des Monats» laden wir unsere Sektionen und ihre Häuser ein, sich während ca. eines Monats mit einer besonderen Ausstellung oder einem speziellen Projekt auf unserer Website zu präsentieren.
Unsere aktuelle Sektion des Monats ist der Förderverein des Kunstmuseums Thun.
Hier finden Sie Infos zum spannenden Programm des Kunstmuseums Thun

Wenn Sie am Projekt teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle des Schweizer Kunstvereins info(at)kunstverein.ch.

 

2.3 Delegiertenversammlung 2013 im Vortragssaal des Kunsthauses Zürich

Der geschäftliche Teil der Delegiertenversammlung findet am Samstag, 8. Juni 2013 im Vortragssaal des Kunsthauses Zürich satt. Nach dem Traktandenteil, der um 11.15 Uhr beginnt, findet eine Führung durch die bedeutende, in Zürich beheimatete Sammlung der Fondation Hubert Looser statt. Herr Looser wird persönlich durch die Ausstellung führen und Fragen aus dem Kreis der Delegierten und Gäste beantworten. Die Anmeldeunterlagen werden in nächster Zeit verschickt und werden zusätzlich auf der Website des Schweizer Kunstvereins zum Download bereitstehen.

3. Résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français

Le résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français sera disponible un peu plus tard que la version originale. Elle sera effectuée par l’un de nos membres de Suisse romande et mise aimablement à notre disposition pour le site Internet de la Société Suisse des Beaux-Arts.

Mit freundlichen Grüssen
Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch

Schweizer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und Kulturaustausch - vertritt 35 Sektionen mit 46’000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mit­glied, Herausgeber des Kunstbulletins

Geschäftsstelle
Neufrankengasse 4, Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38