Sektion des Monats

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizerischen Kunstvereins – 12. Februar 2009

1. Kulturpolitik

Stand der Debatte um das neue Kulturförderungsgesetz KFG im Nationalrat: Im Kunstbrief 5/2008 habe ich das bisherige Resultat für Sie zusammengefasst; im selben Kunstbrief kann der Link zu den Entwürfen der Nationalratskommission und des Bundesrats benutzt werden. Erst neun der insgesamt 27 Artikel konnten in der Septembersession 2008 beraten werden. Am 2. und 3. März 2009 ist das Geschäft nun wieder traktandiert. Die Kulturlobbys sind aktiv, um das im Kommissionsentwurf Erreichte zu konsolidieren. Als Präsident des SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS wirke ich in zwei Lobbys mit, die sich beide brieflich an die Nationalräte wenden: die "Table Ronde" des Dachverbands der Kulturschaffenden SUISSECULTURE (Ruth Schweikert) sowie die INTERESSENGEMEINSCHAFT KFG, die sich auf die Stiftung der Wissenschaften und Künste abstützt (Prof. Beat Sitter-Liver). Sehr unzufrieden mit dem von der Nationalratskommission umgekrempelten Entwurf des Bundesrats ist der "Kulturminister", Bundesrat Couchepin. Er sagte, er hätte lieber kein Gesetz als dieses, das Couchepins Bundesamt für Kultur die Kompetenzen der operationellen Kulturförderung entziehen will, um sie der öffentlichrechtlichen Stiftung Pro Helvetia zuzuschieben.

Die "Table Ronde" der SUISSECULTURE möchte unbedingt den Antrag Bortoluzzi (SVP) sichern, der erfolgreich einen Beitrag an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden einbrachte (ohne teure Zusatzbürokratie; fünf vernetzte Vorsorgeeinrichtungen bieten jetzt einen gemeinsamen Plan für Freischaffende an). Wie die Suisseculture will die Kommission (in einer Motion) für temporär beschäftigte Kulturschaffende noch etwas mehr tun. Ohne einen Schritt in diese allgemeine Richtung würde Suisseculture das Gesetzesprojekt am Ende bekämpfen. Im übrigen, wie die Nationalratskommission: Kulturpolitik beim Bundesamt; konkrete Kulturförderung, auch mit Werkbeiträgen, bei Pro Helvetia.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat den Finger noch auf einen weiteren wunden Punkt gelegt. Im Gesetzesentwurf der Nationalratskommission steht, die Pro Helvetia müsse sich vor Entscheiden über Gesuche von einer "höchstens 13köpfigen Fachkommission" in allen Kultursparten verbindlich beraten lassen. Das hält die Interessengemeinschaft zu recht für unseriös. Dafür brauche es eine grössere Fachkommission mit Unterausschüssen oder gar mehrere Fachkommissionen.

Der SCHWEIZERISCHE KUNSTVEREIN teilt die ansonsten ähnlichen Hauptanliegen beider Lobbys. Sein eigener Schwerpunkt 1 war die Schaffung eines unabhängigen Kulturrats aus Persönlichkeiten – nicht Verbandsfunktionären – zur Begutachtung der bundesrätlichen Kulturpolitik. Schwerpunkt 2: Der Bund "kann bei Kunstausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten" (Art. 9 Absatz 1). Vor allem die grösseren und mittleren Museen leiden unter rasant steigenden Versicherungskosten für Ausstellungen mit Leihgaben (die ebenso wesentlichen Sammlungsversicherungen sind im Gesetzesvorschlag der Nationalratskommission [noch] nicht erfasst). Bei einer wichtigen Ausstellung werden heute ökonomische Grenzen überschritten: Für eine Bonnard-Ausstellung musste das Kunstmuseum Winterthur Versicherungskosten über CHF 100'000 berappen; für die Sommerausstellung 2009 Giacometti setzt die Fondation Beyeler in Riehen bei Basel Versicherungskosten von  CHF 1 Mio. ein.

Beide Schwerpunkte hat nicht der Bundesrat, sondern die Nationalratskommission aufgegriffen. Couchepin ist sowohl gegen den Kulturrat wie auch gegen die Versicherungshilfe. Kennen Sie Nationalräte? Sprechen Sie diese an.

2. Aktuell - Actualités

Tagung über das Verhältnis zwischen Privatsammlungen und öffentlichen Kunstmuseen am 4. Mai 2009, nachmittags, am Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft SIK-ISEA: Der Schweizer Kunstverein ist Mitorganisator. Voraussichtlich werden nicht alle 200 Plätze dieser Tagung (kein Eintrittsgeld) besetzt. Sollten Mitglieder des Kunstvereins an einer Teilnahme Interesse haben, können sie sich auf der Geschäftsstelle melden (info(at)kunstverein.ch). Der Präsident wird die noch verfügbaren Plätze anfangs April in Absprache mit dem Direktor SIK-ISEA zuteilen.
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Zweiter Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz 2009: Der Schweizerische Kunstverein und visarte.schweiz schreiben zum zweiten Mal den Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz aus. Die Preissumme beträgt CHF 10'000 und wird alle zwei Jahre an eine Persönlichkeit oder eine Institution verliehen, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Das Anmeldeformular mit den Teilnahmebedingungen steht hier ab 20. Februar 2009 zum Download bereit unter: http://www.kunstverein.ch/aktuell.html und http://www.visarte.ch/index.php?link=1

Deuxième prix de la diffusion des arts visuels en Suisse 2009: Pour la deuxième fois, la Société Suisse des Beaux-Arts et visarte.suisse mettent au concours le prix de la diffusion de l'art visuel en Suisse. Le prix est doté de CHF 10'000 et est décerné tous les deux ans à une personnalité ou à une institution qui s'engage de manière durable pour la diffusion artistique. Vous pouvez télécharger ici le formulaire d' inscription avec les conditions de participation à partir du 20 février 2009:  http://www.kunstverein.ch/aktuell.html und http://www.visarte.ch/index.php?link=1
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Kunst+Hütten=Kunsthütten? - Projekt in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpenclub: Der Kurator Andreas Fiedler erläutert in der Zeitschrift «Die Alpen» die Hintergründe des ungewöhnlichen Projekts: http://alpen.sac-cas.ch/html_d/archiv/2009/200901/ad_2009_01_03.pdf

L'art dans les  cabanes: des galeries, maintenant? – Projet en coopération avec le Club Alpin Suisse: Le commissaire, Andreas Fiedler, présente dans la revue «Les Alpes»  ce projet original:  http://alpen.sac-cas.ch/html_f/archiv/2009/200901/af_2009_01_03.pdf


Noch mehr zu Projekten des Schweizerischen Kunstvereins lesen Sie hier: http://www.kunstverein.ch/projekte.html

3. Infos der Geschäftsstelle – Informations du sécrétariat

Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Im Namen des Präsidenten und des Vorstands des Schweizerischen Kunstvereins laden wir Sie zur Delegiertenversammlung am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern http://www.kunstmuseumluzern.ch ein. Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Au nom du Président et du Comité de la Société Suisse des Beaux-Arts, nous vous convions à l'Assemblée des délégués qui se tiendra le samedi, 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne http://www.kunstmuseumluzern.ch. Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.
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Kunsthalle Winterthur: Anna Kanai Proudly Presents William Earl Kofmehl III

Auf Einladung von Anna Kanai, Künstlerin und Kuratorin sowie Gewinnerin des Quiz «A tout prix – 40 Jahre Kunstbulletin für junge Nachwuchskuratoren», eröffnet William Earl Kofmehl III seine Ausstellung in der Kunsthalle Winterthur http://www.kunsthallewinterthur.ch/Aktuell.htm mit der Performance Alpine Drama. 22. Februar – 5. April 2009;
Vernissage Samstag 21. Februar 2009 17 Uhr; Künstlergespräch: Dienstag 17. Februar 18.15 Uhr

Download Kunstbrief 1/2009 - Februar 2009 im PDF-Format.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 32 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
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8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)