Sektion des Monats

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizerischen Kunstvereins – 16. Oktober 2008

 

1. Spannender Verlauf der Kulturgesetzdebatte im Nationalrat

Fahne Herbstsession 2008 Nationalrat (d)
Dépliant Session d'automne 2008 Conseil national (f)

Übersicht: Wie ich im letzten Kunstbrief in Aussicht stellte, machte sich der Nationalrat am 30. September 2008 an die Diskussion der Gesetzesentwürfe "Kulturförderung" und "Pro Helvetia". Die vorbereitende Kommission Wissenschaft/Bildung/Kultur (WBK) hatte die beiden Entwürfe des Bundesrats in ein einziges Projekt verschmolzen, um die Autonomie der Pro Helvetia zu stärken. Die WBK erweiterte nicht nur die Autonomie, sondern auch die Kompetenzfülle der Pro Helvetia massiv – zum Unmut des federführenden Bundespräsidenten Pascal Couchepin und seines Bundesamts für Kultur (BAK), das nun zurückgestutzt würde. Gnade fand zuletzt ein Antrag Bortoluzzi (SVP), Hilfe/Selbsthilfe für Kulturschaffende im Bereich beruflicher Vorsorge zu fördern. Kein Verständnis hingegen für einen Antrag von Städten und Gemeinden (Riklin, CVP, und SVP), über die Landesgrenzen strahlende "Leuchttürme" des Kulturbetriebs auf eine dauerhafte Subventionsplattform zu stellen (abgelehnt mit 110:63 Stimmen). Weiterhin müssten also alle für die Bundesförderung vorgesehenen Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse in einer vierjährlich vom Parlament bewilligten "Gesamtvorlage" finanziert werden.

Wegen der zahlreichen Abänderungsanträge der Mehrheit und wechselnder Minderheiten kam die Arbeit nur langsam vom Fleck. Sie stiess bis zum Artikel 9 von 27 vor; die Fortsetzung ist für die Wintersession (1. bis 19. Dezember) vorgesehen; hernach geht das Geschäft an den Ständerat. Es ist eher selten, dass der Rat ein Gesetz mittleren Umfangs nicht in einer einzigen Session zu Ende berät.

Eintretensdebatte: Eintreten beschlossen mit 122 gegen 52 Stimmen (unter den Nein-Stimmen eine Mehrheit der SVP-Ratsmitglieder). Kommissionssprecher betonten die Subsidiarität der Bundesaktivität (jährlich rund 200 Mio CHF) gegenüber den laut Verfassung hauptzuständigen Kantonen (820 Mio; Gemeinden 875 Mio). Es sei eher keine Kostensteigerung für den Bund zu erwarten – ein Pfad, der am Ende der Beratungsphase verlassen wurde (vgl. unten, Art. 9).

Warum hat die Kommission den Bundesratsvorschlag derart rigoros umgebaut? Das Ziel war bessere Lesbarkeit, klarere Kompetenzaufteilung zwischen fünf beteiligten Bundesstellen, schlankere Verwaltung: Das Bundesamt für Kultur sollte die politische (nicht inhaltliche) Steuerung und Koordination übernehmen; es wäre das Scharnier zu Verwaltung und Parlament. Die eigentliche Kulturförderungstätigkeit des Bundes – einschliesslich der Werkbeiträge – würde an die unabhängige öffentlichrechtliche Stiftung Pro Helvetia übergehen (von Riklin, CVP, nach dem Muster der Forschungsgesetze eingebracht; unterstützt von Noser, FdP und Steiert, SP).

Mit Spannung erwartete der Nationalrat das Votum des Bundespräsidenten, zumal dessen Vorlagen so zerzaust worden waren. Zur "Beschneidung" seines Bundesamts für Kultur zugunsten der Pro Helvetia meine Couchepin: "La relève [Nachwuchsförderung] devrait proposer des stages et des ateliers à l'étranger – le transfert à Pro Helvetia rendrait inutile l'effort qui a été bien fait à l'Office Fédéral de la Culture. D'autre part, l'organisation de manifestations d'ampleur nationale et le soutien aux manifestations des tiers ont une portée politique. Er warnt davor, ProHelvetia die Strategie selber definieren zu lassen – vous ne vous abstiendrez pas de censurer Pro Helvetia si vous n'êtes pas d'accord avec elle, voir l'affaire Hirschhorn", ruft er den Parlamentariern zu. "Je ne souhaite pas que cette loi avec ces graves contradictions survive". Hoppla.

Art. 1, Mehr als nur Wortklauberei: Soll der Bund "die Kulturförderung regeln", unter anderem in den Bereichen "kulturelles Erbe" und "Kunstschaffen"? (Couchepin: "Potentiell!") Oder soll er "die Kultur fördern", unter anderem "Kunst- und Kulturschaffen sowie Nachwuchsförderung"? (Couchepin: Das wäre ein "Imperativ"!). Auf Wunsch Couchepins billigte der Rat die zurückhaltendere, "potentielle" Version des Bundesrats mit 94:82 Stimmen.

Art. 3, Soll der Bund nur "günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und Kulturorganisationen schaffen" oder auch noch "die soziale Sicherheit" der Kulturleute stärken? Nur ersteres, befand der Nationalrat an dieser Stelle mit 107:62 Stimmen. Soziale Sicherheit gehöre nicht in dieses Gesetz (vgl. aber den Schwenk unten bei Art. 9).

Art. 4 und 5, Nimmt der Bund nur "Rücksicht" auf die Kulturpolitik der Kantone, Städte und Gemeinden" (so der Text des Bundesrats)? Oder arbeitet er auch "soweit erforderlich mit ihnen zusammen"? (Kommissionsmehrheit, nachdem sich etliche Kulturverantwortliche im Lande draussen über das "hochnäsige" Bundesamt beklagten). Wie Couchepin und Noser (FdP) fand der Rat mit 85:79 Stimmen, Selbstverständliches wie Zusammenarbeit gehöre nicht ins Gesetz.

Art. 6, Die Voraussetzungen der Kulturförderung gaben in zwei Punkten zu reden: "Gesamtschweizerisches Interesse" liege laut Bundesrat "insbesondere" vor, wenn ein Kulturthema für die "verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften der Schweiz" bedeutend ist – diese Formel setzte sich gegen die SVP durch, die nur die "vier Sprachräume der Schweiz" nennen mochte (113:55). – Eine seltsame CVP-SVP Allianz wollte eine von sechs möglichen Voraussetzungen für Kulturförderung gestrichen haben, nämlich dass "ein Projekt wesentlich zur Innovation des Kunstschaffens oder der Kulturvermittlung beiträgt"; Neyrinck (CVP) vermutete, "beaucoup de projets" seien von Pro Helvetia oder Bundesamt abgewürgt worden, weil sie zu wenig "novateur" seien – oftmals im Sinne einer "nouveauté fausse", Abfallinstallationen zum Beispiel. Couchepin warnte, man wolle doch keine "culture qui ronronne" (Schnarchkultur). Die Innovationsklausel blieb drin; sie erhielt 89:77 Stimmen.

Art. 8, Nochmals Soziale Sicherung der Künstler, die mit ihren kurzen Anstellungszeiten und tiefen Löhnen bei der beruflichen Vorsorge zwischen Stuhl und Bank fallen. Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat einen sehr liberalen Vorschlag entwickelt, den Bortoluzzi (SVP) adoptierte: "Der Bund überweist von Unterstützungsbeiträgen an Kulturschaffende einen vom Bundesrat festgelegten Prozentbeitrag an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung des Empfängers". Beispiel: Von einem Werkbeitrag zu CHF 40'000 leitet der Bund (Pro Helvetia) CHF 4000  an diese bestehende Vorsorgeeinrichtung, desgleichen der Künstler CHF 4000. Ärgerlich, wie viele Parlamentsmitglieder mit Bundespräsident Couchepin von "Staatskünstlern" schwafelten und von "kulturellen Freiberuflern, die beim Staat die hohle Hand machen". Das Suisseculture-Modell ist einfach und bescheiden. Wenn Kantone und Gemeinden mitmachen, wird der geteilte Werk- oder Stipendienbeitrag an bereits bestehende Vorsorgekassen wirksam, wobei kein "Künstlerregister" nötig ist – Künstler/in ist, wer staatliche Förderung für sein/ihr Schaffen erhält. Anders als in Deutschland, wo jeder private und öffentliche Kunst- oder Kunstgewerbeakt "sozialsteuerpflichtig" ist, eine riesige staatliche Inkassobürokratie entstanden ist und die Zahl registrierter Künstler sich verzehnfacht hat. Der Antrag des konservativen Bortoluzzi wurde erfreulicherweise angenommen (101:77); zwei ähnliche Minderheitsanträge aus der rotgrünen Kommissionsecke scheiterten (117 Nein:59 Ja; 107:69).

Art. 9, Massnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes: Hier wollte die Mehrheit der Kommission nicht nur Hilfe an Projektkosten, sondern auch Hilfe an die Betriebskosten von Museen zulassen. Ebenso bat sie, für "Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung" Bundesbeiträge an die astronomisch wachsenden Versicherungskosten zu leisten (befürwortet Steiert SP, Riklin CVP und Noser FdP). Eine Mehrheit von 105:58 Stimmen bejahte beides – gegen den Willen des Bundespräsidenten, der vor einer Kostenexplosion warnte.

A suivre, Dezember 2008.

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

2. Preise und Ideen

Das Kunsthaus Baselland in Muttenz hat von art-tv den Award Schweizer Kunstperle 2008 für seine kreative Ausstellungspolitik erhalten. Der Schreibende gratuliert; er hat sich mehrmals von der Qualität des vor den Toren der Kunststadt Basel Gebotenen überzeugen können. Wir beglückwünschen die Direktorin Sabine Schaschl und die Präsidentin der Sektion Kunstverein Baselland, Manuela Eichenberger, zu diesem verdienten Preis.

Unter dem Motto "Blicke sammeln" beschreitet das Kunstmuseum Thun neue Wege, um die Besucherschwelle für ein zeitgemässes Ausstellungsprogramm zu senken: Zwischen Juli 2008 und Juli 2009 laden Sara Smidt und Dominik Imhof Delegationen der Vereine der Zivilgesellschaft ein. Es folgt ein Vorbereitungsparcours an mehreren Abenden: Nach einer Einführung in das "Ausstellungsmachen" formulieren die Vereinsleute Themen aus dem eigenen Erlebnisfeld und wählen dann aus den grossen Thuner Sammlungsbeständen Werke, die diese Themen berühren. Anschliessend installieren sie die gewählten Arbeiten im Museum. Als erste waren Ruderer aus dem See Club Thun an der Reihe; mehrmals führten Ruderer durch die Ausstellung mit Werken von Graeser, Witschi, Somm, Roggl, Helmle. Jetzt zeigen Kinderpsychiaterinnen ihre Kuratierungsresultate (bis 23. November 2008). Mit dem Thuner Tagblatt besteht eine Medienpartnerschaft.

 - Am jährlichen Ausflug von Gönnern und Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins liess sich die Gruppe von Jacqueline Burckhardt, der künstlerischen Beraterin von Konzernchef Daniel Vasella, am 17. September durch den entstehenden, mit Gegenwartskunst durchsetzten Novartis-Campus führen. "Decisionmaker" ist Vasella selber. Novartis, ein Weltunternehmen, das sich seiner kulturellen Verantwortung bewusst ist.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 33 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
2

8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)