Sektion des Monats

 

Nachrichten von Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie wissen, befasst sich der Schweizer Kunstverein schwergewichtig mit der Formulierung von Argumentationsgrundlagen für die nächste Kulturbotschaft, die den Finanzierungsrahmen für die der Kulturförderung des Bundes in den Jahren 2016-2019 festlegt (Kulturpolitik) und der Erarbeitung und Präsentation von Massnahmen, die den Mitgliedsektionen zu Gute kommen (Sektionspolitik)

1. Kulturpolitik

1.1. Kulturbotschaft 2016-2019

Die unter der Führung des Schweizer Kunstvereins tätige Arbeitsgruppe Visuelle Kunst (siehe Mitteilungen 1/2013) hatte im Hinblick auf die Erarbeitung der Kulturbotschaft 2016-2019 bereits im Januar dieses Jahres den Bundesbehörden (Bundesrat Berset, Bundesamt für Kultur) sowie den parlamentarischen Kommissionen „Wissenschaft, Bildung, Kultur, WBK“ ein Diskussionspapier zugestellt. Mittlerweile ist eine zweite Eingabe mit präzisen Anträgen formuliert und den Bundesbehörden im Dezember zugestellt worden. Sie konzentriert sich im Wesentlichen auf folgende Punkte und Erwartungen:

- Schaffung von finanzieller Transparenz
Die im Rahmen von Kulturförderungsgesetz und Kulturbotschaft vorgenommene Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia hat zu finanziellen Umlagerungen geführt, die bis heute für die Öffentlichkeit nicht ganz ersichtlich und nachvollziehbar sind. Die Schaffung von finanzieller Transparenz ist unumgänglich.

- Stärkung der Eidgenössischen Preise und Auszeichnungen für Kunst und Architektur
Die im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kulturförderung vorgenommene Kürzung der Preisgelder (Eidgenössische Preise für Kunst und Architektur und Prix Meret Oppenheim) ist rückgängig zu machen. Konkret sollen die Preisgelder um rund einen Drittel erhöht werden, was dem Stand von vor 2012 entsprechen würde.

Die gegenwärtige Regelung, die zwischen der Verleihung von Preisen und Auszeichnungen durch das BAK und der in die Zuständigkeit von Pro Helvetia fallenden Promotion unterscheidet, erschwert eine optimale Auswirkung der Preise und Auszeichnungen. Die AG Visuelle Kunst beantragt deshalb, dass die Promotion der Preise und Auszeichnungen dort, wo es Sinn macht, in enger Zusammenarbeit zwischen BAK und Pro Helvetia erfolgt, das BAK aber auch seinen Spielraum nutzt, um gewisse weiterführende Fördermassnahmen im direkten Zusammenhang mit den Preisen selbst durchzuführen.

- Angemessene Förderung der Fotografie
Es fehlt in der schweizerischen Mediengesellschaft auffallend an visueller Kompetenz («visual literacy»), also an der Fähigkeit, Bilder zu deuten, zu bewerten, zu hinterfragen und kontrolliert einzusetzen. Um das Defizit zu decken, braucht es spezialisierte Institutionen, die sich mit dem visuellen Kulturgut auseinandersetzen, es erhalten, bewahren und vermitteln. Bisher sind dafür deutlich zu wenige Mittel vorhanden. Deshalb fordert die AG Visuelle Kunst, dass das BAK und die Pro Helvetia entsprechend ihrem jeweiligen Auftrag die Auseinandersetzung mit Fotografie durch erhöhte Budgetkredite für Fotoprojekte und fotografische Patrimoine-Projekte sowie durch die Anerkennung des Institut Suisse pour la Conservation de la Photographie (ISCP) in Neuchâtel als nationales Kompetenzzentrum für die Restaurierung und Konservierung von Fotografien deutlich stärken.

- Unterstützung von Kunsträumen und Infrastrukturen
Die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Kulturförderung ab 2012 aufgehobene Verleihung der Eidgenössischen Preise für Kunsträume ist nicht nur verhängnisvoll, sie widerspricht auch den Grundsätzen einer Förderung sowohl des Nachwuchses und des künstlerischen Schaffens als auch der Vermittlung, da die Preise jeweils an Institutionen und wiederkehrende Veranstaltungen vergeben wurden, die sich ausdrücklich der Vermittlung der Gegenwartskunst oder -architektur widmen. Um die Zukunft dieser Räume zu sichern und adäquate Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, ist die Bereitstellung von substanziellen finanziellen Mitteln zur Unterstützung der mittleren und kleinen (unabhängigen) Kunsträume unumgänglich. Sie sollen ein längerfristiges Arbeiten ermöglichen und auch Formate wie künstlerische Recherchen erlauben

- Erarbeitung von Richtlinien für die Honorierung von künstlerischem Schaffen
Es versteht sich von selbst, dass die Vorbereitung und der Aufbau von Ausstellungen mit viel Arbeit verbunden sind, die in der Regel nicht bezahlt wird. Der Künstler oder die Künstlerin, die neue Werke für eine Ausstellung schaffen oder ihre Arbeiten dafür zur Verfügung stellen, erhalten praktisch nie eine Entschädigung. Dies ist angesichts des Nutzens, den öffentlich zugängliche Ausstellungen für die Öffentlichkeit haben, mehr als stossend. Die AG Visuelle Kunst beantragt deshalb, dass der Bund – ähnlich wie bei der sozialen Sicherheit – Richtlinien erlässt, wie künstlerisches Arbeiten entschädigt werden soll. Diese sollen auch Rückerstattungsvereinbarungen enthalten für den Fall, dass eine Ausstellung mehr Ertrag als Aufwand generiert.

- Förderung, Vermittlung und kritische Auseinandersetzung mit dem digitalen künstlerischen Schaffen
Der Förderung des digitalen künstlerischen Schaffens gilt in der Finanzierungsperiode 2012-2015 besondere Aufmerksamkeit. Dieser Bereich soll seiner Bedeutung gemäss auch über den Zeitraum 2015 hinaus unterstützt werden.

- Förderung der Kunstkritik
Kunst ist auf Öffentlichkeit angelegt ist. Hierfür aber braucht es Vermittlung und Kommunikation. Kunst ohne Vermittlung läuft ins Leere, wird bestenfalls „auf Halde“ produziert und verfehlt ihr Potenzial. Kunst und Kultur werden der Öffentlichkeit nicht nur über kulturelle Institutionen, sondern vor allem über die mediale Kunstkritik zugänglich gemacht. Die Wichtigkeit der Kunstkritik verlangt Massnahmen wie die regelmässige Überprüfung der Qualität und der Erfüllung des Kulturauftrags der SRG, die Einrichtung eines spezifischen Sounding Boards zur Stärkung und inhaltlichen Profilierung des Kulturauftrags, die Schaffung von Recherchefonds und Stärkung der bestehende Plattformen sowie Portovergünstigungen für abonnierte Zeitungen/Zeitschriften und die Schaffung von Kollektivabonnements bei Qualitätsmedien, die den Bibliotheken, Mediatheken und anderen öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden

- Gleichwertige Gewichtung von kulturellem Erbe und Kunstschaffen
Dass die beiden Ebenen der Kulturförderung – das Bewahren und das Schaffen – gleichwertig von grosser Bedeutung sind, ist unbestritten. Das Bekannte höher zu gewichten als das Neue und Herausfordernde, ist dennoch eine Tendenz, die in der Schweiz wie auch international beobachtet werden kann. Es sollte jedoch strikte vermieden werden, dem einen Bereich zu Ungunsten des anderen den Vorzug zu geben, denn es handelt sich nicht um sich konkurrenzierende, sondern sich bedingende Bereiche; schliesslich ist das, was heute geschaffen wird, das Kulturerbe von morgen.

- Verzicht auf Abgrenzung von Nachwuchsförderung und Förderung des künstlerischen Schaffens
Die Nachwuchsförderung wird in der Kulturbotschaft wortreich, aber unpräzis von der Förderung des künstlerischen Schaffens abgegrenzt. Konkret ist einzig der Satz, wonach die Pro Helvetia den Nachwuchsbegriff eng definiert: Unterstützt werden Künstlerinnen und Künstler in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Berufsbildung, die in der Regel nicht älter als 35 Jahre sind. Die AG Visuelle Kunst beantragt, auf diese Unterscheidung, die sich sachlich nicht rechtfertigen lässt, zu verzichten und keine Hürden zu errichten. Die unterstützenden Massnahmen sollen sich an der Karriereförderung und nicht an der Nachwuchsförderung orientieren.

- Relativierung des Austausch-Kriteriums als Voraussetzung für Beiträge seitens Pro Helvetia
Der Kulturaustausch im Inland leitete den Bundesrat, als er 1939 Pro Helvetia ins Leben rief. Er findet sich im KFG wieder. Die Stiftung soll auch künftig Projekte und Veranstaltungen mit Beteiligung Kulturschaffender aus verschiedenen Kulturen der Schweiz favorisieren. Was jedoch vor 75 Jahren Sinn machte, wirkt in der vernetzten Welt von heute oft schwerfällig und an den Haaren herbei gezogen. Dort, wo es Sinn macht, hat die Förderung regionaler und peripherer Kulturaktivitäten mit Blick auf die Erschliessung für das übrige Land eine Berechtigung. Dies muss aber von Fall zu Fall abgeklärt werden. Ein Projekt ist nicht schon deshalb unterstützungswürdig, weil es an verschiedenen Orten im Land gezeigt wird.

- Urheberrecht: Diskussion von Vereinfachungen bei Werknutzungen für Schule, Bildung, Vermittlung und Wissenschaft
Beim Urheberrecht stehen sich zwei Grundrechte (Menschenrechte) gegenüber, die sich teils ergänzen, teils aber auch konkurrieren: Art. 27 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 sichert jedem Menschen das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben zu, während Art. 27 Abs. 2 der Erklärung den Urhebern das Recht auf Schutz ihrer geistigen und materiellen Interessen garantiert. Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und das Urheberrecht sind also international anerkannte Menschenrechte, die in eine Balance zu bringen sind.

Das Urheberrecht dient dem Schutz des Künstlers und seines Werks sowie dem Entstehen neuer Werke. Dieser Schutz muss in der digitalen Welt, in der territoriale Grenzen keine Rolle mehr spielen, aufrechterhalten und verbessert werden. Ebenso wie das Urheberrecht muss aber auch das Recht auf Teilhabe an Kunst und Kultur geachtet werden. Die öffentliche Hand muss beides fördern: Die Produktion genauso wie die Vermittlung von kulturellen Gütern. So eröffnen die heutigen Medien ganz neue Chancen der Teilhabe, die es zu nutzen gilt. Kultur- und Bildungseinrichtungen, aber auch einschlägige Kataloge und Informationsdokumentationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Teilhabe eines jeden Bürgers und zur Bewahrung des kulturellen Erbes. Aus diesem Grund sind Vereinfachungen bei Werknutzungen für Schule, Bildung, Vermittlung und Wissenschaft anzustreben und neue Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle zu diskutieren.

 

1.2. Gespräche mit der Pro Helvetia

Der Schweizer Kunstverein wurde im November erneut zum Gespräch mit dem Stiftungsrat der Pro Helvetia eingeladen. Dabei werden die gegenseitigen Positionen besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Diese Begegnungen erweisen sich als sehr konstruktiv.

 

1.3. Beitritt zum Verein CULTURA

Der Schweizer Kunstverein hat sich mit dem Schweizerischen Bühnenverband (SBV), dem Verband der Museen der Schweiz (VMS), dem Dachverband der Schweizer Berufsorchester (orchester.ch) sowie der Fotostiftung Schweiz unter dem Namen CULTURA zu einem Dachverband zusammengeschlossen. Der Verein will den Berufstheatern, Orchestern und Konzertveranstaltern, Musiktheatern, Museen und Kunsthochschulen spartenübergreifend und auf nationaler Ebene eine gemeinsame Stimme geben und ihre kulturpolitischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen vertreten. Ausgangpunkt ist der Umstand, dass Kunst auf Öffentlichkeit angelegt ist. Ohne Öffentlichkeit wird Kunst nicht als Kunst wahrgenommen. Hierfür aber braucht es Kommunikation und Vermittlung. Kunst ohne Kommunikation läuft ins Leere, wird bestenfalls „auf Halde“ produziert und verfehlt ihr Potenzial. Erst über kulturelle Institutionen werden Kunst und Kultur interessierten Personen zugänglich gemacht. In diesem Sinn sind Kunst, Kommunikation und Vermittlung in einer komplexen Beziehung miteinander verflochten. Gegenwärtig wird ein Positionspapier erarbeitet, das die Ziele, Anliegen und Aktivitäten des Vereins umschreibt.

2. Sektionspolitik

Im Vordergrund stehen momentan vier Anliegen: Die Öffentlichkeitsarbeit, die Realisierung einer elektronischen Informationsplattform, die Reduktion der Eintrittspreise für die Sektionsmitglieder beim Besuch der zum Schweizer Kunstverein gehörenden Kunstmuseen sowie die Kommunikation und der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsektionen.

 

1.1. Öffentlichkeitsarbeit

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit hat der Schweizer Kunstverein eine Leistungsvereinbarung mit Art-TV abgeschlossen, aufgrund derer Art-TV bis Ende 2013 fünf Videoberichte über ausgewählte Sektionsmuseen erstellt und diese ins Netz stellt. Es sind dies das Kunstmuseum Basel-Land, das Kunsthaus Grenchen, die Villa du Jardin Alpin, Meyrin, das Kunstmuseum Olten und der Kunstraum Kreuzlingen. Nach Abschluss dieses ersten Zyklus wird eine kritische Evaluation vorgenommen und – bei positivem Ergebnis – diese Form von Öffentlichkeitsarbeit mit Videoberichten über anderen Museen fortgeführt.

Im Weiteren läuft nach wie vor das Projekt „Sektion des Monats“. Es erlaubt den Sektionen, sich während eines Monats mit einer besonderen Ausstellung oder einem speziellen Anlass auf der Homepage des Schweizer Kunstvereins an prominenter Stelle zu präsentieren. Bewerbungen für diese Rubrik sind an die Geschäftsstelle zu richten. Aktuelle Sektion des Monats ist die Société Suisse des Beaux-Arts in Genf.

Auf der Homepage des Kunstvereins sind jetzt die Turnuskataloge aufgeschaltet, die vom Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft (SIK) digitalisiert worden sind. Es handelt sich dabei um historische Dokumente, die Auskunft über die vom Schweizer Kunstverein ab 1840 organisierten nationalen Kunstausstellungen geben. Diese fanden jedes Jahr an einem anderen Ort in der Schweiz statt. Deshalb der Name „Turnus“. Der erste Turnus wurde 1840 in Basel eröffnet und wanderte nach Zürich und Bern. 1851 wurde die Mitwirkung am Turnus für alle Sektionen verbindlich erklärt, was an mehreren Orten zu Museumsgründungen führte. Der Schweizerische Kunstverein kaufte regelmässig Werke an – ab 1860 auch mit Bundesgeldern – und stellte diese den Sektionen zur Verfügung. Er war damit während langer Zeit die einzige Kunstförderungsinstitution von nationaler Bedeutung. Die digitalisierten Kataloge dokumentieren die Turnus-Ausstellungen des Schweizerischen Kunstvereins der Jahre 1842 bis 1961.

 

1.2. Mobile elektronische Plattform

Das Kunstbulletin hat vor einiger Zeit das Projekt „KuBu –  art information, art communication, art navigation“ initiert und hat für dessen Erarbeitung die benötigten Drittmittel gesammelt. Es handelt sich dabei um die Realisierung einer breit angelegten und vielseitig nutzbaren elektronischen Informations- und Kommunikationsplattform für zeitgenössische Kunst. Es werden folgende Ziele verfolgt:

- Eine bessere Sichtbarkeit für künstlerische Anliegen und Themen in einer zunehmend kommerzialisierten digitalen und realen Öffentlichkeit,

- eine Ergänzung und klar profilierte Alternative zu existierenden Social Media Plattformen,

- die laufende Aktualisierung der eigenen Daten und derjenigen der Partnerinstitutionen

- sowie die Pflege eines Netzwerkes für qualitätsvollen Kulturjournalismus.

 

1.3. Reduzierte Eintrittspreise in Museen des Schweizer Kunstvereins

Was die Reduktion der Eintrittspreise beim Besuch von Museen der Mitgliedsektionen betrifft, so erarbeiten wir gegenwärtig eine Vereinbarung, wonach allen Mitgliedern des Schweizer Kunstvereins bei Vorlage des jeweiligen Mitgliederausweises eine Vergünstigung gewährt werden soll. Um einen Überblick über bereits bestehende Regelungen zwischen den Museen zu erhalten, wurde eine Umfrage unter allen Sektionen gemacht. Die Resultate werden momentan ausgewertet. Anschliessend sollen geeignete Vorschläge zur Diskussion gestellt werden.

 

1.4. Kommunikation unter den Mitgliedsektionen

Die Kommunikation und der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsektionen sind wichtig. Der Schweizer Kunstverein will deshalb alle Sektionen mindestens zweimal pro Jahr zu einem Treffen einladen, an welchem aktuelle Themen besprochen und zu diskutiert werden. Nach dem Treffen in Olten am 11. März 2013 fand jetzt am 26. November 2013 in Aarau ein zweites Treffen statt. Im Zentrum standen die Beurteilung des ersten von Art-TV erstellten Videoberichts über das Kunsthaus Basel-Land, die Diskussion über vergünstigte Museumseintritte für Mitglieder des Schweizer Kunstvereins sowie die Präsentation einer ersten lauffähigen Version der mobilen elektronischen Informationsplattform.

 

1.5. Delegiertenversammlung 2014 im FRI_ART in Fribourg

Die Delegiertenversammlung 2014 wird am Samstag, 17. Mai 2014 im Fri-Art in Fribourg stattfinden. Gastgeberin ist die Association des Amis de Fri-Art. Details folgen.

3. Résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français

Le résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français sera disponible un peu plus tard que la version originale.

Mit freundlichen Grüssen
Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch

Schweizer Kunstverein
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