Sektion des Monats

 

Nachrichten von Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstverein

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachdem ich am 12. Mai 2012 die Nachfolge von Peter Studer als Präsident des Schweizer Kunstvereins antreten durfte, möchte ich die von ihm begonnene Reihe der «Kunstbriefe» unter dem Titel «Mitteilungen» fortsetzen. Ich verstehe sie einerseits als Information für die an der Förderung und Vermittlung der visuellen Kunst interessierte Öffentlichkeit und andererseits als eine Form von Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Schweizer Kunstvereins. Bei meinem Amtsantritt legte ich zwei Ziele fest:

  • Der Schweizer Kunstverein soll sich in kulturpolitischen Diskussionen einbringen und mit Blick auf die Erarbeitung der zweiten Kulturbotschaft für die Jahre 2016-2019 die Interessen der visuellen Kunst mit Geschick und überzeugenden Argumentationen vertreten.
  • Der Schweizer Kunstverein soll im Dienste der 35 regionalen Sektionen stehen. Seine Rolle soll in erster Linie darin bestehen, die Bedürfnisse und Probleme der einzelnen Sektionen zu ermitteln und zu bündeln, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, Vorschläge zu erarbeiten und nach Möglichkeit auch Unterstützung zu gewähren.

1. Kunst- und Kulturpolitik

Am 1. Januar 2012 ist das neue Kulturförderungsgesetz auf der Basis der vom Parlament im Herbst beschlossenen Kulturbotschaft für die Jahre 2012-2015 in Kraft getreten. Dabei wurden für eine Dauer von 4 Jahren insgesamt 669 Mio. Franken bewilligt, rund 30 Mio. mehr als vom Bundesrat beantragt. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte konnten sich die Anliegen des Denkmalschutzes und der Filmförderung durchsetzen, nicht aber diejenigen der Pro Helvetia, der das Kulturförderungsgesetz zahlreiche neue Aufgaben zugewiesen hatte, allerdings ohne entsprechende Erhöhung der Mittel.

Der Verzicht auf eine Aufstockung der Kredite bedeutet, dass die Pro Helvetia heute mehr Aufgaben mit weniger Mitteln zu erfüllen hat. Von dieser Entscheidung sind im Bereich der Bildenden Kunst insbesondere die Fotografie sowie die Kunsträume betroffen. Dies ist umso bedauerlicher, als die visuelle Kunst einen Hauptteil des Schweizer Kulturprestiges sicherstellt. Während die Abschaffung der Fotokommission des BAK und der entsprechenden Mittel für die Projekte von Institutionen (rund 700‘000 Franken pro Jahr) diesen Sektor wieder auf den Stand vor dem Jahr 2000 zurückwirft, bedeutet die Abschaffung der Eidgenössischen Preise für Kunsträume für die betroffenen Institutionen einen Verlust von jährlich rund 200'000 Franken.

Der Schweizer Kunstverein erhielt mittlerweile Gelegenheit, sich für eine Restituierung der durch Parlamentsbeschluss „verlorenen“ Fördermittel einzusetzen, einmal im direkten Gespräch mit der Pro Helvetia und einmal mittels Beteiligung an einer ersten Vernehmlassung des Bundesamts für Kultur zu den Grundlagen für die Kulturbotschaft 2016-2019. Lesen Sie hier die Stellungnahme des Schweizer Kunstvereins.
Die Haltung des Kunstvereins basiert auf Diskussionen, die im Rahmen der vom Kunstverein ad hoc initiierten Arbeitsgruppe Visuelle Kunst stattfinden. In dieser Arbeitsgruppe sind u.a. die Eidgenössische Kunstkommission, die unabhängigen Kunsträume, der Verein Schweizer Institutionen für zeitgenössische Kunst, die Association Suisse des Institutions pour la Photographie ASIP, die Visarte sowie diverse Persönlichkeiten aus dem Kunstleben vertreten. Zudem wird die Stellungnahme des Kunstvereins mit der «Table ronde» koordiniert, einem von Suisseculture ins Leben gerufenen Gesprächsforum. Dieses setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Kulturbereiche (kantonale und städtische Kulturbeauftragte, Musikrat, Stiftungen, Kunstgesellschaft, Kunsthochschulen, Volkskultur, Pro Helvetia) zusammen und formuliert nach Möglichkeit gemeinsame Stellungnahmen zu kulturpolitischen Fragen.

Die diversen Stellungnahmen werden gegenwärtig vom BAK ausgewertet. Im Januar 2013 sollen weitere direkte Gespräche folgen, bei denen sich der Schweizer Kunstverein wiederum einbringen wird.

2. Sektionspolitik – aus den Sektionen

Sektion des Monats

Die Geschäftsführerin und der Präsident haben vereinbart, den Sektionen die Möglichkeit zu geben, sich noch besser zu präsentieren: Unter dem Titel «Sektion des Monats» werden die Vereinsmitglieder eingeladen, sich während eines Monats mit einer besonderen Ausstellung oder einem speziellen Projekt darzustellen. Den Anfang hat der Aargauische Kunstverein mit dem Aargauer Kunsthaus gemacht.

Interessierte Sektionen können sich bei der Geschäftsstelle des Schweizer Kunstvereins melden.

 

Besuche des Präsidenten bei den Sektionen

Um sich ein präziseres Bild der Wünsche und Anliegen der einzelnen Sektionen zu machen, besucht der Präsident diverse Sektionen. Als Resultat plant der Kunstverein die Durchführung von periodisch stattfindenden Veranstaltungen, die dem Erfahrungsaustausch unter den zum Teil völlig unterschiedlich organisierten Sektionen dienen soll. Dabei sollen auch Themen besprochen werden wie

  • Aufgaben und Organisation der verschiedenen Kunstvereine, Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Wo und in welchen Bereichen können kleinere Museen von grösseren und grössere von kleineren etwas lernen? Wie können die Museen einander unterstützen? Was kann der Schweizer Kunstverein dabei tun?
  • Koordination mit Vereinen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen (u.a. Vereinigung Schweizer Kunstmuseen vsk).
  • Öffentlichkeitsarbeit: Wie kann sie wirkungsvoll und günstig gestaltet werden? Wie kann man dem Mitgliederschwund begegnen?
  • Sponsoring: Wie macht man das praktisch?
  • Museumspass: Was ist sinnvoll, was nicht? Wie teuer soll dieser Pass sein? Welche Voraussetzungen braucht es für die Teilnahme?
  • Umgang mit Sammlern
  • Umgang mit den Behörden
  • Versicherungsgebühren für Leihgaben: Suche nach neuen Modellen zur Entlastung der Museen.


Die Geschäftsstelle nimmt gerne Terminvorschläge für Besuche des Präsidenten in Ihrer Sektion entgegen.

 

KuBu-online – Eine digitale Plattform für zeitgenössische Kunst

Weiterhin in Vorbereitung ist eine digitale Plattform für zeitgenössische Kunst. Es geht dabei um die Realisierung einer Online-Plattform, mit der die Daten des Kunstbulletins sowie Partnerinstitutionen auf elektronischem Weg in Zirkulation gebracht werden. Eine detailliertere Präsentation des Projekts bei einigen Sektionen hat gezeigt, dass das Interesse an diesem Vorhaben gross ist. Weitere Informationen folgen.

 

Kunstverein Uri: BANG! BANG! TATORT KUNST; Gruppenausstellung im Haus für Kunst Uri, in Altdorf – bis am 18. November 2012

Schlitzohren, Gangster, Intrigen, leichte Beute, Kadaver, Mordwaffen … Bang! Bang! Im Lauf der Geschichte hat das Verbrechen in der Gesellschaft immer sowohl Angst als auch Faszination ausgelöst: Verbrechen und Gewalt sind ein omnipräsentes Thema in der Populärkultur. Ihre Popularität in Literatur, Film, Zeitungen und TV-Programmen zeigt deutlich: Crime sells! Die Ausstellung in Altdorf präsentiert Werke internationaler Kunstschaffender, deren Arbeiten mit dokumentarischen oder fiktiven Ansätzen auf Verbrechen oder Tatorte verweisen.
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Association des Amis du Musée des Beaux-Arts, Lausanne: Musée cantonal des Beaux-Arts de Lausanne présente Esther Shalev-Gerz. «Entre l'écoute et la parole» - jusqu’au 6 janvier 2013
Le Musée cantonal des Beaux-Arts de Lausanne présente la première exposition monographique d’envergure consacrée à l’œuvre d’Esther Shalev-Gerz en Suisse. La rétrospective lausannoise offre un riche panorama de l’œuvre de l’artiste à travers ses projections de diapositives, ses photographies, ses installations vidéo et ses projets dans l’espace public.
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3. Hinweise / Termine

Zürcher Hochschule der Künste: Einladung zur Tagung «Kunst-Wertungen» - Die Kunst und ihre Richter

Die Kunst erfährt Wertungen und Bewertungen von unterschiedlichen Akteuren, nämlich durch institutionelle Kunstgremien, Kunstkritik und Publikum. Geht es um Auszeichnungen für künstlerisches Schaffen, kommt den institutionellen Instanzen wie Jurys und Kommissionen die Beurteilungshoheit über die fachliche Bewertung zu. Sollen Kunstwerke gegenüber dem Publikum besprochen werden, liegt die Beurteilungskompetenz bei der Kunstkritik. Auch dank Internet erhält nunmehr das Publikum Einfluss, indem ihm durch eine Art von «Demokratisierung der Kunstbewertung» eine Plattform zur Teilnahme eröffnet wird. Ziel dieser Tagung ist es, aus der Sicht der drei Akteur-Domänen die jeweils fachlich spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen darzulegen und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Rechtsfragen dabei entstehen. Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute aus Kultur und Recht sowie an das interessierte Publikum.

Donnerstag, 25. Oktober 2012, 13.00 bis 18.00 Uhr, im Vortragssaal der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), Ausstellungsstrasse 60, Zürich
Programm und Anmeldung

 

Delegiertenversammlung 2013 im Vortragssaal des Kunsthauses Zürich

Die Delegiertenversammlung 2013 des Schweizer Kunstvereins findet statt am Samstag, 8. Juni 2013 im Vortragssaal des Kunsthauses Zürich.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Die Einladung mit dem Detailprogramm folgt rechtzeitig.

4. Résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français

Le résumé de la lettre du président (Mitteilungen) en français sera disponible un peu plus tard que la version originale. Elle sera effectuée par l’un de nos membres de Suisse romande et mise aimablement à notre disposition pour le site Internet de la Société Suisse des Beaux-Arts.

Mit freundlichen Grüssen
Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch

Schweizer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und Kulturaustausch - vertritt 35 Sektionen mit 46’000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mit­glied, Herausgeber des Kunstbulletins

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