Sektion des Monats

3. Infos der Geschäftsstelle – Informations du sécrétariat

Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Im Namen des Präsidenten und des Vorstands des Schweizerischen Kunstvereins laden wir Sie zur Delegiertenversammlung am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern http://www.kunstmuseumluzern.ch ein. Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Au nom du Président et du Comité de la Société Suisse des Beaux-Arts, nous vous convions à l'Assemblée des délégués qui se tiendra le samedi, 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne http://www.kunstmuseumluzern.ch. Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.
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Kunsthalle Winterthur: Anna Kanai Proudly Presents William Earl Kofmehl III

Auf Einladung von Anna Kanai, Künstlerin und Kuratorin sowie Gewinnerin des Quiz «A tout prix – 40 Jahre Kunstbulletin für junge Nachwuchskuratoren», eröffnet William Earl Kofmehl III seine Ausstellung in der Kunsthalle Winterthur http://www.kunsthallewinterthur.ch/Aktuell.htm mit der Performance Alpine Drama. 22. Februar – 5. April 2009;
Vernissage Samstag 21. Februar 2009 17 Uhr; Künstlergespräch: Dienstag 17. Februar 18.15 Uhr

Download Kunstbrief 1/2009 - Februar 2009 im PDF-Format.

3. Aktuelles - Actualités

16. Europäischer Tag des Denkmals Am Wasser / 16e Journées européennes du patrimoine Au fil de l'eau
Der Europäische Tag des Denkmals findet am zweiten Wochenende im September statt und lädt dazu ein, Denkmäler am Wasser zu erkunden. / Les Journées européennes du patrimoine se tiennent le second week-end de septembre et vous invitent à découvrir l'héritage culturel situé au fil de l'eau.
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Kunst in der Provinz II – visarte-Tagung in Bern am 20. November 2009
Schon das zweite Jahr ist  «Kunst in der Provinz» Jahresthema der visarte Schweiz, zu dem am 20. November 2009 eine Tagung in Bern stattfindet. In einem ersten Block werden dem Plenum zum Stichwort «Initiativen» verschiedene Projekte vorgestellt. Im zweiten Block werden unter «Strategien» Workshops zu den Themen Produktion, Förderung, Rezeption, Vermittlung und Ausbildung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zum Abschluss in einer Podiumsdiskussion präsentiert.
Weitere Informationen unter www.visarte.ch

Geschäftsbericht 2008 des Unterstützungsfonds und der Taggeldkasse für schweizerische bildende Künstler und Künstlerinnen / Rapport annuel 2008 du Fonds d'entraide et Caisse d'indemnités journalières pour artistes suisses

Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle des Schweizer Kunstvereins angefordert werden. / Vous pouvez commander le rapport auprès le Secrétariat de la Société Suisse des Beaux-Arts.

«Wanderziel Kunst: Ein- und Aussichten » in Zusammenarbeit mit dem SAC / «But de randonnée : vue imprenable sur l'Art » en collaboration avec le CAS
Ein Blick hinter die Kulissen (Alpen 6/09)
Un regard dans les coulisses (Alpes 6/09)

Benefiz-Kunst-Aktion der Raiffeisen-Bank
Unter dem Titel «börsenart 09» führt die Raiffeisen-Bank eine Benefiz-Aktion durch, deren Erlös vollumfänglich dem Schweizer Verband für Künste für Kinder und Jugendliche zugute kommt. Jede "Institution/Galerie/Verein" kann drei Werke von Schweizer Kunstschaffenden nominieren, eine Jury wird den Ankauf von 10 Werken beschliessen, die Raiffeisen der Auktion zum Verkauf "schenkt". Dazu wird ein Booklet publiziert.
Mehr dazu...

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizer Kunstvereins – 11. Dezember 2009

1. Kulturpolitik

Wir haben ein erstes Kulturförderungsgesetz des Bundes – stark gedämpftes Hurra!

Am Freitagmittag (11. 12. 2009) wird das Parlament in einer Schlussabstimmung dem Entwurf Kulturgesetz zustimmen. Das steht nach Insidern einigermassen fest. Dies, nachdem die Kommissionen Wissenschaft/Bildung/Kultur der beiden Räte nun sehr schnell die letzten Differenzen bereinigt hatten.
Die Nachricht wird nach Redaktionsschluss dieses Kunstbriefs eintreffen und ist mit den Abstimmungszahlen abzurufen unter: http://www.parlament.ch/d/Seiten/default.aspx
Das Gesetz setzt den in die Verfassung 2000 eingeschmuggelten Kulturartikel (Art. 69 Bundesverfassung) um, der bei früheren Anläufen gescheitert war.

Seit der Publikation der lange erdauerten Gesetzesentwürfe im Sommer 2007 hat sich der Schweizer Kunstverein in die Debatte eingebracht. Als Präsident nahm ich auf zwei Lobby-Plattformen teil: An der "Table Ronde", organisiert vom Dachverband der Kulturschaffenden Suisseculture (die auch Kulturverantwortliche der Kantone und Städte sowie der Kunsthochschulen, des Denkmalschutzes, der Pro Helvetia erfasste) sowie an der Interessengemeinschaft Kulturförderungsgesetz (Stiftungen der Geisteswissenschaft, Kulturmanagement, Eidg. Kunstkommission, Kulturprozent Migros). Die Positionen der beiden Gruppen konnten auf weite Strecken "homologisiert" werden – ausser dass die erste im harten Konflikt um die Nachwuchsförderung mehr die Pro Helvetia, die zweite mehr das Bundesamt für Kultur mit seiner Kunstkommission unterstützte. Lobbying in kulturell/ideellen Belangen ist bei chronisch überlasteten Milizparlamentariern schwierig zu dosieren. Ich selber habe mich um klare Artikulation in zwölf "Kunstbriefen" bemüht und persönliche Vorsprachen eher rationiert.

Ein Gesetz statt zwei
  -  Alle Lobbyisten waren schliesslich dafür, zwei ursprünglich getrennte Gesetze "Kulturförderung" und "Pro Helvetia" in eines zusammenzuführen. Das sollte die Autonomie der im Zeichen der "Geistigen Landesverteidigung" gegründeten Pro Helvetia stärken. Diese ausschliesslich vom Bund finanzierte Kulturstiftung hätte mit Hilfe des Nationalrats wichtige operative Aufgaben vom Bundesamt für Kultur abziehen wollen. Bundesrat und Ständerat wehrten sich mit Erfolg. Im Rahmen einer vom Bundesrat zu formulierenden vierjährlichen "Kulturbotschaft" samt Budget hätte der Stiftungsrat der Pro Helvetia gerne seine eigene Strategie formuliert (dafür ist ein Stiftungsrat ja da). Nichts da – der Bundesrat wird dies tun, die Pro Helvetia jedoch beiziehen. Das hat Befürchtungen geweckt.
Denn: Der Noch-Ständerat Didier Burkhalter hatte noch vor seiner "Beförderung" zum "Kulturminister" am 4. Juni 2009 in der Gesetzesdebatte gesagt (was er jetzt hoffentlich im Zeichen der Skepsis gegenüber 'Staatskultur' nicht umsetzen wird):

Der Bundesrat selber müsse die Strategie der Pro Helvetia festlegen; eines der Ziele sei doch, "de donner une priorité particulière – dans le cadre des activités internationales, à une région ou à un pays – en fonction des enjeux de politique internationale du pays".

  -  Der Kulturaustausch der Schweiz als Werkzeug der Aussen- und der Aussenwirtschaftspolitik des Landes? Bitte nicht! Aber schon Ueli Maurer hat seine Hefte revidieren müssen, als er ein Departement übernahm.

Klarere Ziele und Kompetenzen?
Die Kulturausgaben des Bundes sind bescheiden und werden es leider wohl bleiben (damals, 2007, Kulturminister Couchepin in unverständlicher Demutsgeste: Das neue Gesetz wird nicht mehr kosten!). Heute fliessen rund etwas über 200 Mio. CHF vom Bund, einschliesslich der 33 Mio. von Pro Helvetia. Je viermal mehr geben Kantone und Städte aus. Aber dem Bund kommt eine gewisse Koordinations- und überregionale Pionierrolle zu. Deshalb ist es wichtig, dass das Gesetz den Geltungsbereich, die Prioritäten und eine grobe Kompetenzverteilung festlegt. Die Pro Helvetia ist und bleibt zuständig für den Kulturaustausch im In- und Ausland. Also etwas mehr Klarheit ist entstanden.

Ein Zankapfel: "Der Bund kann den kulturellen und künstlerischen Nachwuchs durch Massnahmen fördern, die dem Erwerb und der Vertiefung [von Erfahrungen] dienen" (geht zu Pro Helvetia, Art. 10 und 20). – Anderseits: "Der Bund kann Preise verleihen, Leistungen und Verdienste auszeichnen, Kunstwerke erwerben" (Art. 11 a).

Die Nachwuchsförderung im Bereich bildende Kunst lag bisher beim Bundesamt für Kultur, sehr kompetent vorbereitet seit 200 Jahren durch die Eidgenössische Kunstkommission mit ihren Künstlern und Vermittlern. – Ist jetzt das Instrument Swiss Art Awards (CHF 800'000 jährlich) als Hauptförderungsinstrument für junge Künstler Förderung oder Preis?

Alles klar? Beileibe nicht. Laut Nationalratsprotokoll meldeten sich ganz zuletzt (zu spät?) noch ein grünes und ein SP-Mitglied und betonten, "Förderung" beziehe sich auch auf Preise, die den Nachwuchs weiterbrächten und nur missverständlich so hiessen. Dem Bundesamt verblieben die Preise, die [ältere] Künstler mit vollbrachten Leistungen belohnten. Also, verklausuliert, Swiss Art Awards zu Pro Helvetia!  -  Mitnichten, heisst es beim Bundesamt für Kultur. Den Räten sei vor den letzten Abstimmungen eine Liste zugegangen, welche die Swiss Art Awards als Preis beim Bundesamt für Kultur ansiedle. Übrigens habe sich Bundesrat Burkhalter ausdrücklich vorbehalten, die Details zu regeln. Man werde doch nicht alles einreissen, was bisher funktioniert habe (Studer: "If it is not broken, don't fix it!"). Und das Geld werde sowieso alle vier Jahre gesprochen, inklusive Swiss Art Awards. Übrigens schreibe ja jetzt der Bundesrat vierjährlich die Strategie der Pro Helvetia; ominös fügt man im Bundesamt hinzu: Auch das sei ein Hebel. Nächste Runde, bitte!

Und die Kunstmuseen, Stiefkinder des eidgenössischen Kulturbetriebs?
Hier ein Lichtstreif! Laut Artikel 9 kann der Bund Museen und Sammlungen "zur Erhaltung des kulturellen Erbes unterstützen", sogar bei den Betriebskosten, was Mithilfe bei der Tragung exorbitanter Versicherungskosten einschliesst (Bundesamts-Direktor Jauslin). Ausdrücklich steht: Bei "Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung" (Van Gogh in Basel?) könnten "Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben" geleistet werden. Das wäre ein Erfolg auch des Kunstvereins-Lobbyings.

Sozialleistungen: Ein liberaler Anfang (Hilfe zur Selbsthilfe)
Neuartig: Es entsteht die Pflicht, dass Bund und Pro Helvetia einen prozentualen Anteil ihrer Finanzhilfen an Kulturschaffende in Vorsorgekassen überweisen. Machen Städte und (zögernde) Kantone mit? Und die Kulturschaffenden selber mit einem Prozentanteil?

Kein Kulturrat
Bachab ging der Kunstverein mit einem seiner Hauptpostulate, neben den Entscheidungsgremien einen rein konsultativen Kulturrat aus herausragenden Kulturpersönlichkeiten zu schaffen, der den bürokratischen Betrieb der Verwaltungs- und Stiftungsgremien kritisch begleite, seine Ansichten veröffentliche, den brachliegenden Kulturdiskurs verstärke. Alle Kulturverbände stützten diesen Zusatz zum Gesetzesentwurf energisch; das Parlament wollte nichts davon wissen ("keine Schwatzbuden", schimpften einige nüchterne Macher und Reflexionsgegner).

Wie geht's weiter?
Ein Referendum erwartet niemand. Die Verbände hofften, in die Diskussion um eine Ausführungsverordnung (die der Bundesrat verantworten würde) einbezogen zu werden. Amtsdirektor Jauslin hat das vor einem halben Jahr der Suisseculture und mir sogar schriftlich zugesichert. Nun soll es aber keine solche Verordnung geben, nur – eine Stufe tiefer und wohl verschwiegen innerhalb der Verwaltung – "Förderrichtlinien", gerade etwa im Bereich der Kriterien für Unterstützung der Kunstmuseen. Aber das sei erst "angedacht". Der Haupteffort müsse dem Entwurf der ersten vierjährlichen Kulturbotschaft des Bundesrats an die Räte gelten, sodass das Gesetz am 1. 1. 2012 in Kraft treten könne.

Die Verbände hoffen, dass sie doch einen Löffel in der Milchsuppe behalten, da das Bundesamt für Kultur bisher nicht den Ruf einer sehr kooperativen und kommunikationsbewussten Instanz hatte (monierten regelmässig die kantonalen und kommunalen Kulturbeauftragten).

2. Aktuelles

Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt:
KULTURELLE VIELFALT – MEHR ALS EIN SLOGAN - Vorschläge für die Umsetzung der UNESCO-Konvention über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Schweiz

Im Verlauf dieses Jahres haben acht Expertengruppen für verschiedene Bereiche der Schweizer Kulturlandschaft (Musik, Film/Kino, Visuelle Kunst und Kulturgut-Erhaltung, Literatur, Theater- und Tanzschaffen, Bildung, Medien, internationale Zusammenarbeit im kulturellen Bereich) Vorschläge für eine kohärente Schweizer Kulturpolitik der Vielfalt erarbeitet, wie sie ihnen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen geeignet erscheinen.
Der Schweizer Kunstverein hat sich aktiv beteiligt: Peter Studer (Leitung) und Claudia Jolles (Chefredaktorin des KUNSTBULLETINS) wirkten in der Expertengruppe VISUELLE KUNST mit. Der Bericht steht zum Download bereit.

Coalition suisse pour la diversité culturelle:
LA DIVERSITE CULTURELLE – PLUS QU'UN SLOGAN - Propositions pour la mise en oeuvre en Suisse de la Convention de l'UNESCO sur la diversité des expressions culturelles

Au cours de cette année, huit groupes d'experts représentant différents secteurs de la vie culturelle (musique, cinéma, arts visuels et sauvegarde du patrimoine, littérature, théâtre et danse, éducation, médias, coopération internationale) ont élaboré des propositions pour une politique culturelle suisse de la diversité qui soit susceptible de favoriser la mise en oeuvre de la Convention de l'UNESCO sur la diversité des expressions culturelles.
Vous pouvez télécharger ici le rapport en français.

3. Notizen

Delegiertenversammlung 2010 - Samstag, 11. September 2010 in Aarau
Bitte merken Sie diesen Tag in Ihrer Agenda vor.

Assemblée des délégués 2010 - Samedi, 11 septembre 2010 à Aarau
Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 32 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunstbulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
2

8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)