Sektion des Monats

3. Infos der Geschäftsstelle – Informations du sécrétariat

Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Im Namen des Präsidenten und des Vorstands des Schweizerischen Kunstvereins laden wir Sie zur Delegiertenversammlung am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern http://www.kunstmuseumluzern.ch ein. Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Au nom du Président et du Comité de la Société Suisse des Beaux-Arts, nous vous convions à l'Assemblée des délégués qui se tiendra le samedi, 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne http://www.kunstmuseumluzern.ch. Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.
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Kunsthalle Winterthur: Anna Kanai Proudly Presents William Earl Kofmehl III

Auf Einladung von Anna Kanai, Künstlerin und Kuratorin sowie Gewinnerin des Quiz «A tout prix – 40 Jahre Kunstbulletin für junge Nachwuchskuratoren», eröffnet William Earl Kofmehl III seine Ausstellung in der Kunsthalle Winterthur http://www.kunsthallewinterthur.ch/Aktuell.htm mit der Performance Alpine Drama. 22. Februar – 5. April 2009;
Vernissage Samstag 21. Februar 2009 17 Uhr; Künstlergespräch: Dienstag 17. Februar 18.15 Uhr

Download Kunstbrief 1/2009 - Februar 2009 im PDF-Format.

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizer Kunstvereins – 4. Mai 2009

1. Kulturpolitik

Die Stunde der Wahrheit naht. In zügigem Tempo hat die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission (WBK) des Ständerats das Kulturförderungsgesetz durchberaten; es dürfte in der Juni-Session vor dem Ständerat liegen.
 
Wie der Nationalrat hat die Ständeratskommission die Verschmelzung der beiden Gesetzesentwürfe – Kulturförderung und Pro Helvetia – bestätigt. Im Unterschied zum Nationalrat und zum Verdruss der "Table Ronde" der Kulturorganisationen will die Ständeratskommission aber einen wichtigen Schritt zurück beliebt machen:
 
  -  Der Nationalrat hatte noch die Autonomie der Pro Helvetia (PH) unterstrichen und dem Stiftungsrat Pro Helvetia zugestanden, die PH-Strategie selber zu formulieren. Die Ständeratskommission krebst auf Wunsch des Bundesrats zurück: Der Bundesrat "legt für jeweils 4 Jahre die strategischen Ziele der Pro Helvetia fest"; der Stiftungsrat würde demnach nur noch die Umsetzung der bundesrätlichen Ziele besorgen. Die "Table Ronde" hält dies für falsch. Wenn der Bundesrat sich auf seinen eigenen "Corporate Governance Bericht" (2006) beruft, so ergibt eine genaue Lektüre dieses Berichts, dass durchaus Spielraum zugunsten einer echten und weiten Autonomie der Pro Helvetia bestünde – bei Ernennung des Stiftungsrats durch den Bundesrat, dessen Genehmigung (aber nicht Vorkäuen) der Strategie, Berichtspflicht der Pro Helvetia an den Bundesrat. Das alles steht in der Nationalratsversion. Die Pro Helvetia ist seit 1939 eine selbständige öffentlichrechtliche Stiftung, um keinen Verdacht auf "Staatskultur" zu nähren. Das sieht auch die neueste verwaltungs- und staatsrechtliche Literatur so. Deshalb sollte sie ihre Strategie selber formulieren können. (Der Schreibende hat dies in einem Kurzgutachten ausgeführt).
 
  -  Kulturelles Erbe: Schön, dass die Versicherung von Leihgaben für temporäre Top-Ausstellungen unserer Museen offenbar in beiden Räten bisher unbestritten ist. Der Nationalrat möchte es dem Bund ferner ermöglichen, Museumsnetzwerke auch mit Betriebsbeiträgen zu unterstützen – darin müsste eine Entlastung bei den horrenden Versicherungsbeiträgen Platz haben, die gerade die fest platzierten "Meistersammlungen" unerträglich beschweren (Winterthur, Basel mit öffentlichem und Beyelermuseum, Zürich mit öffentlicher und Bührlesammlung, Bern mit Kleesammlungen, Genf mit öffentlicher Sammlung). Bundesrat und Ständeratskommission zweifeln – offenbar aus Kostengründen.
 
  -  Schwieriger ist ein dritter Streitpunkt zu beurteilen. Der Nationalrat hatte eine massive Umverteilung von Kompetenzen weg vom Bundesamt für Kultur hin zur Pro Helvetia beschlossen. Nach dem Prinzip der Systemreinheit: Kulturpolitik und deren Rechenschaftsprüfung obliegen dem Bundesamt für Kultur (mit Entscheiden des Bundesrats und des Parlaments alle 4 Jahre); konkrete Projektförderung im definierten Bundesrahmen obliegen der Pro Helvetia. Nun hat die Ständeratskommission eine Kompetenz zurück ins Bundesamt für Kultur beantragt: Es geht um Art. 10 Nachwuchsförderung.
 
Für das Interessenfeld "Bildende Kunst" ist das von Bedeutung. Es geht vor allem um die Eidgenössische Kunstkommission (Präsidentin früher Jacqueline Burckhardt, jetzt Hansruedi Reust). Sie formuliert bisher die Empfehlungen für die Preise Swiss Art Award  (CHF 800'000 /Jahr für KünstlerInnen bis 40 Jahre) und Prix Meret Oppenheim (CHF 150'000/Jahr für KünstlerInnen über 40 Jahre). Das Bundesamt für Kultur spricht dann die Preise zu und folgt in aller Regel der Kunstkommission. Das hat gut funktioniert.
 
Aber die Pro Helvetia möchte ihre neue 13köpfige Fachkommission für diesen Vorgang einsetzen. Ganz klar ist dies freilich immer noch nicht, weil die "Preise" eigentlich beim Bundesamt für Kultur bleiben sollten (Art. 11 a). Segelt der wohl dotierte Swiss Art Award künftig unter "Nachwuchsförderung" oder unter "Preis"?
 
Vordergründig geht es um "Systemreinheit", so die Argumentation der Pro Helvetia, während das Bundesamt für Kultur und mit ihm die Eidgenössische Kunstkommission für "eine Ausnahme zugunsten bewährter Fachkompetenz" plädiert.

Und wo positioniert sich der Präsident des Schweizerischen Kunstvereins in der Kulturlobby, die sich sonst so erfolgreich auf gemeinsame Positionen im Gesetzesprozess zusammengerauft hat? Die Bildende Kunst wird stiefmütterlich behandelt, kommt in den Leistungsaufträgen des Radio- und Fernsehgesetzes (anders als Film und Musik) nicht vor, muss in der kantonalen Bildungsdiskussion meist hintan stehen (Kunst- und Zeichnungsunterricht).
Die Aufgabenteilung Pro Helvetia - Bundesamt für Kultur/Eidgenössische Kunstkommission hat sich laut Stichproben der Kunstschaffenden bewährt. Diese schätzen gerade den unterschiedlichen Charakter der Fachgruppen: Bei der Pro Helvetia arbeiten festangestellte Fachleute, während die Tätigkeit der Eidgenössischen Kunstkommission durch direkt aus der Praxis heraus rekrutierte und im Turnus wechselnde Experten geprägt wird. Auf die Pro Helvetia kommt mit vielen neu zugeschobenen Aufgaben ohnehin eine gewaltige Herausforderung zu. Da halte ich mich an die alte amerikanische Lebensweisheit: If it isn't broke, don't fix it. Diesmal zugunsten von Eidgenössischer Kunstkommission und Bundesamt für Kultur.

Jedenfalls muss dieser ganze Komplex vertieft diskutiert werden.

Kunst und Musik - kein Kulturkrieg
Der Schreibende hat es im Kunstbrief (2/2009) als 'bizarr' bezeichnet, dass
im spartenübergreifenden Kulturförderungsgesetz ganz zuletzt ein Einzelvorstoss doch noch einen Spartenartikel hinein drückte:
Der Bund fördert...die musikalische Ausbildung (Art. 10 a, Kulturförderungsgesetz). Zudem ist bereits eine Verfassungsinitiative 'jugend+musik' zustande gekommen. Und die Kunstausbildung? Unerwähnt! Das neue Radio- und Fernsehgesetz nennt die visuelle Kunst nicht – wohl aber die Zusammenarbeit mit der Musik-, Film- und Literaturszene.
Nach empörten Reaktionen aus der Musikszene habe ich Isabelle Mili, neben der ich in der 'Table Ronde' der Kulturorganisationen sitze, eine Gegendarstellung offeriert. Hier ist sie:
    

Vous avez dit «bizarre» ?
Dans l'édition de mars du «Kunstbrief», Peter Studer qualifiait de «bizarres» certains soubresauts survenus lors de l'examen de la Loi sur l'Encouragement de la Culture (LEC) au Conseil National. Et parmi ceux-ci l'introduction, grâce à la Conseillère nationale Susanne Leutenegger-Oberholzer, de la formation musicale dans la LEC. Un succès qui laisse l'auteur dubitatif. «Et les arts plastiques ? L'histoire de l'art ?», s'interroge-t-il.
L'on ne s'étonnera pas que le point de vue de la présidente du Conseil Suisse de la Musique soit différent de celui de Peter Studer ! Si l'on peut, tous autant que nous sommes, souhaiter pour les jeunes une formation aux arts, il y a toutefois de sérieuses raisons de vouloir inscrire la formation musicale dans les objectifs culturels de notre beau pays.
Quelle discipline artistique réunit un million de PRATICIENS organisés en associations en Suisse ? Aucune, à ma connaissance. Pourtant, la formation musicale dispensée en Suisse est disparate. Les hasards du lieu de naissance et de domicile jouent actuellement un rôle décisif, qu'il s'agisse de l'existence d'horaires aménagés à l'école obligatoire, de la présence de cursus différenciés pour les élèves talentueux ou tout simplement de l'offre et du temps de cours de musique. N'est-ce pas cela qui est «bizarre» ?

Isabelle Mili, Présidente du Conseil Suisse de la Musique

2. Aus unseren Sektionen

Jubiläum der thurgauischen Kunstgesellschaft
Wir gratulieren der thurgauischen Kunstgesellschaft zum 75-Jahre-Jubiläum. Das attraktive Jubiläumsprogramm finden Sie hier: Programm Jubiläumsveranstaltungen

3. Aktuelles - Actualités

Internationaler Museumstag am 17. Mai 2009
Uns erreicht ein familien-idealer Aufruf aus dem Aargau. Zunächst der aufwändige vierseitige Prospekt mit einer langen Liste offener Museen samt Spezialführungen (www.museumstag.ch), sodann eine besondere computer-angepasste Art der Kunstvermittlung im Kunsthaus Aarau für "Wissensdurstige und Experimentierfreudige jeden Alters": www.kunst-klick.ch

Wanderziel Kunst: Ein- und Aussichten – Projekt in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpenclub
Die SAC Kulturkommission führt 2009 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kunstverein die 24. SAC Kunstausstellung unter dem Titel "Wanderziel Kunst: Ein- und Aussichten" durch. Andreas Fiedler ist Kurator der Ausstellung, die dezentral in allen vier Sprachregionen der Schweiz in und um 5 SAC-Hütten durchgeführt wird. Mehr dazu: Wanderziel-Kunst-Ein-und-Aussichten.

But de randonnée: vue imprenable sur l'art en collaboration avec le Club Alpin Suisse
La commission de la culture CAS réalise la 24ème exposition d'art en 2009 sous le nom de "But de randonnée: vue imprenable sur l'Art" et en collaboration avec la société Suisse des beaux-arts. Andreas Fiedler a été nommé en tant que curateur de cette exposition dont la réalisation est décentralisée dans les quatre régions linguistiques de Suisse. 5 cabanes CAS accueilleront l'exposition. Plus d'informations: But-de-randonnee-vue-imprenable sur l'art.

NIKE -  Kultur meldet:
Am 12./13. 9. 2009 findet der 16. Europäische Tag des Denkmals Am Wasser statt. Er ist den Denkmälern am Wasser gewidmet.

 

Delegiertenversammlung 2009 am  16. Mai 2009 in Luzern
Die Unterlagen zur Delegiertenversammlung 2009 und der Jahresbericht 2009 stehen hier zum Download bereit.

Assemblée des délégués 2009 le 16 mai 2008 à Lucerne
Les documents pour l'Assemblée des délégués 2009 et le rapport annuel de la Société Suisse des Beaux-Arts peuvent être téléchargé ici.

http://www.kunstverein.ch/aktuell.html

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 32 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunstbulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
2

8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)