Sektion des Monats

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizerischen Kunstvereins -
18. Oktober 2007

 

1. Das revidierte Urheberrecht

Als Zweitrat hat auch der Nationalrat am 24. September einer "kleinen" Revision des Urheberrechts von 1992 nach kurzer Debatte zugestimmt. Das Gesetz musste dringend dem Internetzeitalter angepasst werden - und zwar durch Anschluss an zwei "Internet-Abkommen" der Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Hauptziel: Technische Massnahmen wie Zugangs-oder Kopiersperren dürfen nicht umgangen werden; das Recht auf "downloading" für rein privaten Gebrauch und für den Unterricht bleibt aber erhalten.
Nach jahrelangen Vorbereitungen ging es plötzlich sehr schnell: In der Dezembersession 2006 hatte der Ständerat die Vorlage an einem Halbtag durchberaten, wobei schon er weitestgehend dem Bundesrat gefolgt war. Nur in wenigen Punkten gab es Abweichungen; so sollen Sendeunternehmen (vorab die SRG) Archivsendungen nach 10 Jahren auch ohne Einwilligung der Urheber traditionell oder über Internet senden dürfen. Der Nationalrat wies rund ein halbes Dutzend Änderungsvorhaben ab, wobei Rechtskommission und Justizminister eisern am Ständerats-Zwischenresultat festhielten und die Mehrheit deutlich folgte. Auch ein von Nationalrätin und Ständeratskandidatin Kathy Riklin (CVP Zürich) auf Anregung des Schweizerischen Kunstvereins begründeter Mini-Vorschlag zugunsten der Kunstmuseen und Galerien hatte keine Chance.
Zugegeben, der Bundesrat hatte es nicht leicht gehabt. In den Vordiskussionen unter den Interessenverbänden - der Kunstverein war noch nicht in diesen Kreis aufgenommen - galt es die Künstler, Produzenten und Konsumenten auf einen gemeinsamen und oft schmerzhaften Kompromiss einzuschwören. Die Künstlerinstanzen (Suisseculture und Verwertungsgesellschaft ProLitteris) mussten auf das Folgerecht verzichten, wonach bildende Künstler bei Wiederverkäufen ihrer Werke einen Promillesatz einstreichen dürften - so bereits in der EU. Die Produzenten (SRG und Verleger) hätten gerne ein Produzentenurheberrecht eingeführt und sich so neben oder vor die Künstler gestellt, da sie auch ein hohes Risiko trügen. Den Nutzern passten gewisse erhöhte Leerkassetten- und Speicherabgaben (etwa auf MP3Playern) nicht: Man bezahle bereits genug. Einige der Wünsche, vor allem der letztgenannte, flammten in der Nationalratsdebatte noch einmal auf, scheiterten aber deutlich. Wichtig für individuelle Kulturfreunde: Das Recht unbehinderten Privatgebrauchs bleibt bestehen (unter anderem der reine Download von Musik); noch ungeregelt ist die möglichst unbürokratische Überprüfung dieses alten Privilegs.
Der Kunstverein hatte in Absprache mit dem Galerienverband und der Vereinigung der Kunstmuseen vorgeschlagen, den bisherigen Artikel 26 des Urheberrechts - das Recht der Kunstmuseen, Messen und Auktionen auf Katalogabbildungen ohne Urheberrechtsgebühr - um ein Weniges zu erweitern: Museen und Galerien sollten für öffentlich zugängliche Ausstellungen werben dürfen (auch ausserhalb der formellen Kataloge), ohne Gebühren leisten zu müssen. Dasselbe gälte für ihre übrigen nichtkommerziellen Publikationen wie Jahresberichte, Monografien usw.
Das deutsche Urheberrecht hat diese Änderung bereits realisiert. Nationalrätin Riklin, Präsidentin der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, erklärte sich bereit, diesen Antrag direkt im Nationalratsplenum einzubringen. Die Schmiede des Kompromisses hatten keine Freude und lancierten schon im Vorfeld ein Trommelfeuer dagegen. Der Sprecher der Rechtskommission und Bundesrat Blocher rieten dringend ab. 8 Stimmen fanden sich dafür, 140 dagegen. Immerhin will ProLitteris jetzt das Gespräch mit den Kunstmuseen aufnehmen.
Am Ende der Session stimmte der Nationalrat dem revidierten Urheberrecht und dem Bundesbeschluss über die beiden internationalen Abkommen mit 191:5 bzw. 194:2 Stimmen zu. Differenzen zum Ständerat gab es nicht mehr. Die Erlasse dürften im Frühjahr oder Sommer 2008 in Kraft treten. - Wir danken Frau Riklin für ihren keineswegs risikolosen Einsatz zugunsten der Anliegen der Kunstvermittlung, die es in der voll besetzten Interessenlandschaft als Newcomers (noch) schwer haben. Der Schweizerische Kunstverein wird sich auch künftig in diesem Sinne bemerkbar machen.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

2. Kulturpolitik - Strategie des Schweizerischen Kunstvereins im Hinblick auf Gesetzesprojekte

2.1. Kulturfördergesetz / Pro Helvetia-Gesetz Im Juni 2007 hat das Departement des Innern die zwei Gesetzesentwürfe vorgestellt, die den neuen Verfassungsartikel Kultur (Art. 69) in der Bundesverfassung umsetzen. Der Verfassungsartikel hält fest, dass für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig sind, der Bund aber ergänzend kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse fördern kann.
Am meisten fällt im Vergleich zu den Vorentwürfen auf, dass der Bund für sich und die Pro Helvetia neu auf die direkte Werkförderung verzichten will, die künftig von Kantonen, Gemeinden und Privaten zu leisten wäre.

- Der Bund (Bundesamt für Kultur) würde Projekte im Vierjahresrahmen fördern, die kantonale Möglichkeiten übersteigen und koordiniert werden müssen. Er würde auch Ausbildung im Kulturbereich unterstützen, Kunststipendien und Kunstpreise ausrichten. - Die Pro Helvetia hingegen sollte sich auf die Kunstvermittlung und den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland beschränken. Direkte Werkförderung machte bisher etwa 10 % des Pro Helvetia-Budgets aus.

Geplant ist, dass der Bundesrat dem Parlament künftig alle vier Jahre eine strategische Kulturbotschaft unterbreitet, die alle Zielvorstellungen und alle Kulturausgaben enthält (einschliesslich des Films, der Museen, des gerade jetzt - vorsorglich? - stark beschnittenen Denkmalsschutzes usw.).
Kritische Stimmen bemängeln, dass die beiden Gesetzesentwürfe reine Organisationsgesetze seien; im Vergleich zu frühen Vorentwürfen fehle jegliche kulturelle Vision. Andere meinen: Ja nur ein Organisationsgesetz, das viel Spielraum lässt; dann die Strukturen kreativ, kooperativ und situativ füllen! (so etliche Vertreter von Kantonen und Städten). Ferner scheint die Bereinigung des übergrossen Felds von Kulturakteuren mit Entscheidungskompetenzen stecken geblieben zu sein. So bleiben das Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik, aber auch die "Präsenz Schweiz" mit Kultur als Werbeinstrument usw. weitestgehend ungeschoren: Dies, obwohl der Kulturaustausch im Ausland künftig "grundsätzlich" der Pro Helvetia zugewiesen werden soll (einschliesslich, neu, der Biennale von Venedig, die früher das Bundesamt für Kultur betreut hatte).
Noch unausgereift scheint die Autonomie der Pro Helvetia, die laut Entwurf doch sehr am Gängelband des Bundesrats (lies: des Bundesamts für Kultur) geführt wird. Es zeichnet sich eine breite Koalition ab, die es vorzöge, die Aufgaben der Pro Helvetia aufzuzählen, nicht bloss durch das Kulturförderungsgesetz "zuweisen" zu lassen. Der Bundesrat sollte die von der Pro Helvetia vorgeschlagenen strategischen Ziele zu "genehmigen" (zustimmen oder zurückweisen), nicht von sich aus "nach Anhörung der Pro Helvetia festzulegen". Das sind beileibe keine semantischen Subtilitäten, sondern Verteilungen von Autonomie - und Handlungsmacht.
Zu reden geben dürfte auch das alte Thema der "Leuchttürme" ,besonders unterstützungswürdiger Institutionen, deren Glanz über die Schweiz hinaus in die Welt strahlt. "Ohne Leuchttürme keine Kulturpolitik", wie der Präsident des Zürcher Opernhauses moniert? Für den Präsidenten des Schweizerischen Kunstvereins eher ein Scheinkampf. Wer den Kulturförderungsgesetzesentwurf genau liest, erkennt eine Reihe von Anknüpfungspunkten für besondere Projektakzente, allerdings auf vier Jahre begrenzt. Dieser Möglichkeit kommt die sture Begrenzung auf "Kostenneutralität" des gesamten Gesetzesvorhabens in die Quere. Darf es Kostensteigerungen da und dort geben - aber sicher nie bei der stiefmütterlich behandelten Kulturpolitik mit ihren vorläufig noch eher disparaten Lobbys?
Schliesslich thematisiert die bundesrätliche Botschaft zum Kulturförderungsgesetz die dringende soziale Absicherung von Künstlern und anderen freiberuflich Tätigen nur beiläufig. Die Künstlerorganisationen wollen sie direkt im Gesetzestext verankert haben. Im Augenblick scheinen sie aber zuwarten zu wollen, bis der von Bundesrat Couchpin auf Ende Jahr versprochene Lösungsansatz im Rahmen der Sozialversicherungsgesetze (wo er eigentlich auch hingehört) sichtbar wird.

2. 2. Kulturrat
Erfreulich: Auf guten Wegen ist die von Pro Cultura / Schweizerischem Kunstverein (damals Rainer Peikert) und ähnlich von Suisseculture vorgeschlagene Schaffung eines gesetzlich verankerten Kulturrats aus herausragenden Kulturpersönlichkeiten. Er soll die vierjährliche Kulturbotschaft kritisch überprüfen. So, aber auch mit weiteren Befunden, würde er jenseits von Verbänden und Verwaltung in die öffentliche Debatte eingreifen. Ein breit abgestützter Vorschlag zeichnet sich ab. Noch nicht zu befriedigen vermag der undefinierte Mix zwischen Künstlern und Kulturvermittlern sowie die angedeutete personelle Null-Position des Schweizerischen Kunstvereins (mit der nur teilweise verständlichen Begründung, man könne nicht einzelne Kultursparten herausheben. Schliesslich ist der Schweizerische Kunstverein mit seinen 45'000 Mitgliedern wohl die stärkste Vermittlungsorganisation).

2. 3. Zeitbudget
Die Entwürfe zum Kulturförderungsgesetz und zum Pro Helvetia-Gesetz kommen voraussichtlich im Winter / Frühjahr 2008 ins neu gewählte Parlament - mit der Kommission Wissenschaft Bildung Kultur des Nationalrats als erster Station (designierte neue Präsidentin: Anne-Catherine Menétrey-Savary, Groupe des Vertes, VD). Der Schweizerische Kunstverein hat sich zu den Vorlagen noch nicht festgelegt. An der Präsidentenkonferenz vom 19. Februar 2008 in Olten wird der Vorstand über die aktuellen Entwicklungen zu den Gesetzesvorlagen informieren und Vorschläge zur Stellungnahme unterbreiten. Er hofft, divergierende Standpunkte im Originalton der Wortführer vorzustellen. Im Moment läuft die Meinungsbildung auf verschiedenen Geleisen; der Präsident ist aktiv dabei.

2. 4. Schuss vor den Bug: Harsche Stellungnahme der Suisseculture
Am 27. September hat sich der einflussreiche Dachverband der Künstlerorganisationen, Suisseculture, nach einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung sehr kritisch zu den beiden Gesetzesprojekten geäussert. Er erhebt vier von den Texten abweichende Forderungen: Werkförderung auf Bundesebene, Garantie einer Anhörung und Mitwirkung der Kulturschaffenden und ihrer Organisationen bei der Entwicklung der Kulturpolitik, die Schaffung eines Kulturrats und die gesetzliche Verankerung der Vor- und Fürsorge. Der Pro Helvetia sei Autonomie und Werkförderung zu sichern. Eine Verschlechterung der heutigen Lage könne nicht hingenommen werden.

2. 5. Museums- und Sammlungsgesetz
In lockerer Absprache mit der Vereinigung der Kunstmuseen in der Schweiz (Präsident Dieter Schwarz, Winterthur) hat sich der Schweizerische Kunstverein Ende Juni 2007 an der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf beteiligt, der die unübersichtliche Landschaft der Bundesmuseen und der dem Bund gehörenden Sammlungen ordnen will. In der Vernehmlassung des Schweizerischen Kunstvereins äusserte sich der Präsident skeptisch zum Vorhaben eines gemeinsamen Marketings für die höchst unterschiedlichen, nur durch die Bundesetikette verbundenen Museen des Bundes; er plädiert für vermehrte Übergaben an Regionen und Kantone.

2. 6. Mehrwertsteuerreform
Ende Juli 2007 hat sich der Schweizerische Kunstverein zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vernehmen lassen, weil das Kultur- und Kunstmanagement direkt davon betroffen sein werden. Tenor: Keine "Flat tax", die alle Steuerabzüge der Kulturorganisationen wegschneidet!

Hotline Sektionen

Société Suisse des Beaux-Arts et du Musee, section du Locle
Triennale de l'art imprimé contemporain du 28 octobre 2007 au 6 avril 2008 au Musée des Beaux-Arts, Le Locle:
- L'ART IMPRIME EN SUISSE: exposition des travaux de vingt artistes suisses – invités par une commission artistique
- UN EDITEUR D'ESTAMPES: LA SOCIETE SUISSE DE GRAVURE présentation inédite des éditions 2004-2006
- FABRICE GYGI: lauréat de la Triennale 2004
Plus d'informations: http://www.mbal.ch/


Société Vaudoise des Beaux-Arts, Lausanne
Samedi 17 novembre 2007: journée à Bâle pour visiter 2 expositions au Kunstmuseum entrecoupées d'un repas commun au restaurant, le matin celle sur le photographe contemporain Andreas Gursky et l'après-midi sur les peintres suisse allemand Otto Meyer-Amden et allemand Oskar Schlemmer.
Nous avons noué des contacts avec l'université de Lausanne pour l'octroi d'une bourse de recherches à un doctorant en Histoire de l'art, avec pour seule condition de nous donner une conférence illustrée de diapositives sur les résultats de son travail; avec les directeurs des gymnases cantonaux vaudois pour un Prix de la Société vaudoise des beaux-arts à un travail de diplôme de fin d'études gymnasiales; avec le directeur de l'Ecole Cantonale d'Art de Lausanne pour un Prix décerné à un diplômé de l'ECAL.
Le 10 décembre prochain, notre Comité se réunira pour établir le programme de 2008, mais d'ores et déjà, un voyage est programmé à Liverpool et ses environs en octobre 2008.
Informations: http://www.svb-a.ch/

Kunstverein Solothurn
- Florian Slotawa, Aussenprojekt im Museumspark des Kunstmuseums Solothurn, 25. August bis 11. November 2007
- Daniel Schwartz, Le Monde de Candide, Fotografien, Graphisches Kabinett, 22. September 2007 bis 6. Januar 2008
Mehr Informationen: http://www.kunstverein-so.ch/

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 33 Sektionen mit rund 45'000 Mitgliedern
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 241 63 01
F: +41 044 241 63 73

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)