Sektion des Monats

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizerischen Kunstvereins – 5. März 2009

3. Infos der Geschäftsstelle – Informations du sécrétariat

Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Im Namen des Präsidenten und des Vorstands des Schweizerischen Kunstvereins laden wir Sie zur Delegiertenversammlung am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern http://www.kunstmuseumluzern.ch ein. Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Au nom du Président et du Comité de la Société Suisse des Beaux-Arts, nous vous convions à l'Assemblée des délégués qui se tiendra le samedi, 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne http://www.kunstmuseumluzern.ch. Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.
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Kunsthalle Winterthur: Anna Kanai Proudly Presents William Earl Kofmehl III

Auf Einladung von Anna Kanai, Künstlerin und Kuratorin sowie Gewinnerin des Quiz «A tout prix – 40 Jahre Kunstbulletin für junge Nachwuchskuratoren», eröffnet William Earl Kofmehl III seine Ausstellung in der Kunsthalle Winterthur http://www.kunsthallewinterthur.ch/Aktuell.htm mit der Performance Alpine Drama. 22. Februar – 5. April 2009;
Vernissage Samstag 21. Februar 2009 17 Uhr; Künstlergespräch: Dienstag 17. Februar 18.15 Uhr

Download Kunstbrief 1/2009 - Februar 2009 im PDF-Format.

1. Kulturpolitik - Nationalrat stimmt Kulturförderungsgesetz mit 125:50 Stimmen zu

Das erste Etappenziel der Kulturverbände – unter ihnen auch der Schweizerische Kunstverein – ist erreicht; mit grosser Mehrheit hat der Nationalrat den von seiner Kommission massiv veränderten Gesetzesentwurf des Bundesrats verabschiedet. Am Gesetz wird seit 1998 gearbeitet, weil die Verfassung 1998 neu einen Kulturartikel mit Bundeskompetenz einführte.

Am Ende der Nationalratsdebatte herrschen rundum gemischte Gefühle: Bundesrat Pascal Couchepin hat mehrmals durchblicken lassen, dass er nun versuchen wird, im Ständerat das Rad zurückzudrehen. Ihm missfällt die Aufwertung der Kulturstiftung Pro Helvetia, die der Nationalrat vorgenommen hat; und die entsprechende Rückstufung seines Bundesamts für Kultur. Die Ständeratskommission Wissenschaft/Bildung/Kultur (WBK) wird die Beratungen bereits am 26. März aufnehmen. Zum Hearing hat sie nur die Kulturstiftung Pro Helvetia und den Dachverband der Kulturschaffenden Suisseculture eingeladen.

Der Schweizerische Kunstverein begrüsst, dass der Nationalrat auf das Gesetz eingetreten ist und die Autonomie der Pro Helvetia gestärkt hat. Er hatte sich über die eigenständige Arbeit der Nationalratskommission (Februar bis August 2008) gefreut. Umso mehr bedauerte er einige bizarre Abweichungen vom Kommissionsentwurf im Plenum des Nationalrats.

-  Rückblick auf die Herbstsession 2008: Entgegen dem ursprünglichen Wunsch der SVP trat der Nationalrat auf das Gesetzesvorhaben ein. Was ist die Bedingung für die bescheidene Kulturförderung durch den Bund, nachdem die Verfassung die Hauptrolle den Kantonen zuweist? "Gesamtschweizerisches Interesse" an Kulturförderung liegt dann vor, wenn ein Kulturthema für die "verschiedenen Kulturgemeinschaften der Schweiz" bedeutend ist. Die Bereiche: Bewahrung des Erbes (Denkmalsschutz), Kunstschaffen, Vermittlung und Austausch von Kultur. Günstige Rahmenbedingungen sind nicht nur für Kulturschaffende, sondern auch für Kulturorganisationen (wie den Kunstverein) zu schaffen. Der Bundesrat "ergänzt und unterstützt dabei Kantone und Gemeinden" und plant im Vierjahresrhythmus. Etwas Geld gibt es nur, wenn Projekte ein breites Publikum ansprechen oder "wesentlich innovativ" sind (ein aus Misstrauen gegenüber Pro Helvetia geborener CVP / SVP-Antrag, "innovativ" zu streichen, scheiterte). Der Bundesrat kann auch "Museen unterstützen", insbesondere für Finanzhilfen an Betriebskosten, zu denen Versicherungsprämien für bedeutende Ausstellungen gehören (ein Antrag der Kommission, für den sich zuvor der Kunstverein stark gemacht hatte).

- Doch nun zur Frühjahrssession 2009 (2. / 3. März): Gleich zu Beginn überraschte der Nationalrat mit zwei populistischen Entscheiden: Nicht nur die berufliche Erfahrung des künstlerischen Nachwuchses soll gefördert werden, sondern erforderliche Erfahrung des kulturellen Nachwuchses. Volkskultur- und Amateurtraining offenbar inbegriffen, meinte die SVP schlau. Ein allzu weites Feld, seufzten erfolglos Couchepin und Riklin (CVP). Noch bizarrer: Leutenegger-Oberholzer (SP) gelang es aus dem Ratsplenum heraus, auch noch die "musikalische Ausbildung" hineinzudrücken; dem Bundesrat wäre entsprechende Unterstützung von Kantonen und Gemeinden aufzutragen. Und der Zeichenunterricht, die kunsthistorische Bildung? Der Kunstverein enthielt sich solcher Vorschläge – es müsste doch um Kunst-, nicht um Spartenförderung gehen (Art. 10).

Eine Redeschlacht entbrannte um den Versuch Riklins (CVP), die "Leuchttürme" der Kultur als permanente Förderobjekte strahlen zu lassen (während sonst Subventionen höchstens auf 4 Jahre gelten). Exzellenz sei in diesem Land suspekt, meinte Kathy Riklin. Aber die Erziehungsdirektoren behaupteten, sich auf eine geheime Liste mit sechs Leuchttürmen geeinigt zu haben. Noser (FDP) hingegen warnte: Bei "Leuchttürmen" handle es sich doch meist um etablierte Kunst; die könne auch anders finanziert werden. Kantone, Gemeinden und Private gäben jährlich gut und gerne zwei Milliarden CHF für Kultur aus; der Bund nur 220 Mio. CHF. Da seien innovative Projekte zu fördern (Noser FDP, Fehr SP). Der "Leuchtturm"-Antrag unterlag mit 168:8 Stimmen.

Wer soll die Schwerpunkte der Kulturförderung bestimmen? Während Bundesrat und Kommission befanden, der Bund habe Kantone, Städte und Gemeinden sowie Organisationen "anzuhören", wollte eine rotgrüne Minderheit die "Absprache" des Bundes mit Kantonen und Gemeinden. Sie unterlag. Eine Einigung mit 2700 Gemeinden sei schlicht nicht möglich, meinten Couchpin und Sprecher aus allen Parteien. Hintergrund: Vor allem die städtischen Kulturbeauftragten schimpften, die Kulturbeamten des Bundes hätten bisher wenig informiert und selbstherrlich regiert.


Zum grossen Verdruss des Schweizerischen Kunstvereins refusierten Kulturminister Couchepin und die Mehrheit von Freisinn und Volkspartei das Projekt eines Kulturrats. (Art. 27 a 0). Die Kommission hatte es unterbreitet, um die Weichenstellungen von Bund und Pro Helvetia konsultativ zu überprüfen und die Kulturdiskussion anzustossen. Der Kunstverein als "Vater" dieses Konzepts hatte sich einen "Rat der Weisen" – Persönlichkeiten, nicht Verbandsvertreter – vorgestellt. Noser (FDP) gab sehr dezidiert zu verstehen, der Freisinn befürchte hier die Keime einer altmodischen Staatskultur, einer Kulturdefinition von oben. Schenk (SVP) sah sogar 36 Kulturverbands-Chefs Arm in Arm anmarschieren. Couchepin meinte, da würde sich "un haut lieu de l'amertume, de l'impuissance, du désespoir" all jener etablieren, die nichts bekommen hätten. Riklin (CVP) und Bruderer (SP) konnten lange betonen, genau ein solcher Wissenschafts- und Technologierat unabhängiger Persönlichkeiten habe Sich im Forschungsgesetz bewährt (Departement Couchepin!). Der Kulturrat scheiterte mit 94:70 Stimmen. Dürfen die einmütigen Kulturorganisationen auf den Ständerat hoffen?


Erstaunlicherweise kam das Herzstück der Nationalratskommission – die Stärkung der Pro Helvetia als Umsetzerin der Kulturförderung – fast unangefochten durch. Der Stiftungsrat legt entgegen dem Bundesrat – der dies selber tun wollte – die "strategischen Ziele" fest (Art. 27 d); der Bundesrat genehmigt sie für jeweils vier Jahre (Art. 27 o).

Halbgar bleibt das Problem der höchstens 13köpfigen Fachkommission, die Gesuche an die Pro Helvetia aus allen Kultursparten verbindlich begutachten soll. Die Zusammenarbeit oder Fusion mit der bewährten Eidgenössischen Kunstkommission ist nicht geregelt. Kein Nationalratsmitglied nahm die berechtigte Kritik auf; das Lobbying war hier wohl zu wenig auf Hilfe von Parlamentariern fokussiert.

Zu guter Letzt lehnte der Nationalrat leider eine Motion seiner Kommission ab, die Verbesserungen für Freischaffende im Bereich der sozialen Sicherheit verlangt. Immerhin hatte er schon im Herbst überraschend einem Antrag Bortoluzzi zugestimmt, der den Bund samt Pro Helvetia verpflichtet, von jeder Förderungsleistung an einzelne Künstler einen Beitrag an freiwillige Förderkassen abzuführen. Wie verlautet, werden die Städte mit ihren Förderungsbeiträgen gleichziehen; die Kantone sind (noch) gespalten.

2. Aktuell - Actualités

Tagung über das Verhältnis zwischen Privatsammlungen und öffentlichen Kunstmuseen am 4. Mai 2009, nachmittags, am Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft SIK-ISEA: Der Schweizer Kunstverein ist Mitorganisator. Voraussichtlich werden nicht alle 200 Plätze dieser Tagung (kein Eintrittsgeld) besetzt. Sollten Mitglieder des Kunstvereins an einer Teilnahme Interesse haben, können sie sich auf der Geschäftsstelle melden: info(at)kunstverein.ch. Der Präsident wird die noch verfügbaren Plätze anfangs April in Absprache mit dem Direktor SIK-ISEA zuteilen.
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Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda. Auszüge aus dem geschäftlichen Teil, das Grusswort von Direktor Fischer und die Referate werden für unsere Sektionsvertretungen und Gäste aus der Romandie teilweise auf Französisch gehalten.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda. Des extraits de l'Assemblée des délégués, l'allocution de bienvenue du directeur Peter Fischer et les exposés seront en partie en français pour nos représentant(e)s et nos invité(e) de Suisse romande.
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Entwarnung: Swiss Olympic (Bern) koordiniert den Widerstand der Sport- und Kulturorganisationen gegen Abschaffung der Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer-Reform. Sie berichtet aus der zuständigen Nationalratskommission, dass die Neuregelung der Ausnahmen erst später angegangen werden soll. Genauer: Erst soll die allgemeine Reform des Mehrwertsteuerwesens erfolgen. Das dürfte auch die Sektionen des Kunstvereins, die Museen tragen oder Ausstellungen organisieren, fürs Erste beruhigen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 32 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
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8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)