Sektion des Monats

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizerischen Kunstvereins - 6. März 2008

 

Unterwegs zur ersten umfassenden Kulturgesetzgebung der Schweiz

Seit zehn Jahren diskutieren kleine Zirkel über neue Kulturgesetze. Warum? In die neu geschriebene Bundesverfassung 2000 schmuggelten ihre Architekten etwas listig einen Kulturartikel, den das Volk schon zweimal als Separatum zurückgewiesen hatte (1986, 1994). Artikel 69 bestätigt in seiner Fassung von 1998, für den Kulturbereich seien "die Kantone zuständig"; der Bund  k ö n n e  aber kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Diese Architektur gründet in den realen Verhältnissen: Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia geben jährlich etwa 200 Millionen Franken für Kultur aus; die Kantone etwa 800 Millionen, die Gemeinden rund 900 Millionen.

Nach mehreren Anläufen legte der Bundesrat im Sommer 2007 drei bereinigte Gesetzesentwürfe vor. Sie sind jetzt auf dem langen Weg durch das Parlament.

Ende Februar 2008 beschloss die Kommission Wissenschaft-Bildung-Kultur (WBK) des Nationalrats, auf die Entwürfe eines Kulturförderungsgesetzes und eines Pro Helvetia-Gesetzes einzutreten. Im zweiten Quartal wird die knifflige Detailberatung folgen. Die Schwesterkommission WBK des Ständerats winkte zur selben Zeit den dritten Gesetzesentwurf durch; er handelt von den Bundesmuseen, an deren Spitze das Landesmuseum. Geplant ist, ihn bereits in der Märzsession 2008 zu verabschieden, obwohl die Vernehmlassung noch einige kritische Punkte zutage gefördert hatte: http://www.kunstverein.ch/kulturpolitik/kulturpolitik-aktuell.html

Die pièces de résistance liegen in der Nationalratskommission. Der Eintretensentscheid mit 13:7 Stimmen war nicht selbstverständlich. Denn die wenigen ersten Echos auf die Entwürfe zur Kulturförderung und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes fielen zunächst unfreundlich aus. Die Künstlerorganisation visarte gab sich "entrüstet"; nicht nur die NZZ machte sich über den mageren "Verwaltungserlass" lustig, dem jegliche Kulturvision fehle. Heute sieht das anders aus. Eher diskret haben sich ein gutes Dutzend Kulturakteure aus vielen Sparten mehrmals an einem "runden Tisch" versammelt – unter ihnen auch der Schreibende für den Schweizerischen Kunstverein, Herausgeber des Kunst-Bulletins, Dachverband der rund 45'000 Kunstfreunde in 33 Sektionen. Das Dutzend konnte sich mit unterschiedlicher Akzentsetzung auf wichtige Grundforderungen einigen.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

1. Eintreten – sonst ziehen wieder Jahre ungenutzt ins Land

Der Schreibende teilt diese - sagen wir: "realistische" – Sicht. In der Tat enthält der Gesetzesentwurf keine Kulturdefinition; er sagt schlicht, er regle die "Kulturförderung durch den Bund"  in den Bereichen Kulturbewahrung, "Kunstschaffen", Kulturvermittlung und Kulturaustausch (Art.1). Zwar zitiert die Botschaft den Kulturbegriff der UNESCO als "Basis"; aber gerade dafür taugen nur einzelne Elemente des UNESCO-Textes, der eigentlich "alles" ausser den unberührten Naturelementen umfasst – selbst den Krieg. Es gibt wohl über hundert Kulturbegriffe. Davon kann sich das Gesetz dispensieren und die Visionsinhalte den Kulturschaffenden überlassen. Jede gesetzliche Vision würde alsbald wieder veralten.

2. Alle vier Jahre eine "Kulturbotschaft" über alle kulturellen Ausgaben

Inbegriffen wären auch Kulturfelder, die das Gesetz eigentlich Spezialerlassen vorbehält (Filmgesetz 2001, Sprachengesetz 1995, Pro Helvetia-Gesetz, Bundesmuseen-Gesetz). Diese Botschaft ist als eigentliches Steuerungsinstrument gedacht und geht an das Parlament, das so eingebunden wird. Unter anderem definiert es die Projekte von "gesamtschweizerischem Interesse". Taugt ein Vierjahresrythmus? Auch die Pro Helvetia empfängt ihre Bundesgelder und hält diese Etappierung für möglich.

3. Autonomie der Pro Helvetia

Laut den beiden Gesetzesentwürfen "Kulturförderung" und "Pro Helvetia" gängelt der Bundesrat – in der Praxis vertreten durch das Bundesamt für Kultur (BAK) – die selbständige öffentlichrechtliche Stiftung Pro Helvetia zu stark. Weil es sich um Bundesgelder handelt, muss er sie beaufsichtigen (Beispiel: Wie die SRG mit ihrem Gebührenvorrang). Aber er kann ihr mehr oder weniger Autonomie einräumen. Wir finden: mehr, schon um einer "Staatskultur" durch "Gewaltenteilung" entgegenzuwirken.

Der Bundesrat will "alle vier Jahre die strategischen Ziele der Pro Helvetia "festlegen" und sie durch den Stiftungsrat, den er "strategisches Leitungsorgan" nennt, nur noch "umsetzen" zu lassen. Wir hätten es gerne umgekehrt: Der Stiftungsrat legt die Ziele fest, der Bundesrat "genehmigt" sie bloss (Ja oder Rückweisung zur Verbesserung). Anderseits gibt es noch zu viele Akteure, etwa im Aussenministerium, die der Pro Helvetia "dreinreden" dürfen (Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik; Präsenz Schweiz).

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
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Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizerischen Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 33 Sektionen mit rund 45'000 Mitgliedern
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)