Sektion des Monats

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident SKV  vom 9. Juli 2007

 

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

1. Kunst- und Kulturpolitik im Überblick: Was tut sich?

 - Am 11. Juni 2007 hat das Departement des Innern die zwei Gesetzesentwürfe vorgestellt, die den neuen Verfassungsartikel KULTUR (Art. 69) in der Bundesverfassung 2000 umsetzen. Der Verfassungsartikel hält fest, dass "für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig sind", der Bund aber ergänzend "kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse fördern kann".

 - Das Departement berücksichtigte mehrere Vor-Vor- und einen Vorentwurf (zu dem 2005 auch der Schweizerische Kunstverein SKV eine Vernehmlassung verfasst hatte). Die eigentlichen Entwürfe zu einem Kulturförderungsgesetz (KFG) und gleichzeitig zu einem Pro Helvetia-Gesetz (PHG) kommen ins Parlament. Als erste zuständig ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats – aber erst nach den eidgenössischen Herbstwahlen und in dannzumal erneuerter Zusammensetzung. Man rechnet mit einer Behandlung im Frühjahr 2008.

In den Fokus rückt dann auch ein dritter Gesetzesentwurf, der die unübersichtliche Landschaft der Bundesmuseen und der dem Bund gehörenden Sammlungen ordnen will (MSG). Die nationalrätliche Kommission könnte diese drei Entwürfe gemeinsam behandeln. Der SKV hat sich vor einigen Tagen an der Vernehmlassung beteiligt.
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Ferner liegen vier Modulentwürfe zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer vor, zu denen sich der SKV Ende Juli ebenfalls knapp äussern wird – weil das Kultur- und Kunstmanagement direkt davon betroffen ist.

Bereits im März hat sich der SKV auch zustimmend zu zwei Konventionsentwürfen der Unesco (Kulturelle Vielfalt und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes) vernehmen lassen.
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Im Augenblick sucht der SKV-Präsident schliesslich noch Verbündete im Parlament, um bei der Verabschiedung einer knappen Revision des Urheberrechtsgesetzes (Herbstsession 2007) beim Nationalrat als Zweitrat einzugreifen: Er möchte den Kunstmuseen und Galerien für öffentliche Ausstellungen und nichtkommerzielle Publikationen eine Freistellung von Urheberrechtsgebühren ermöglichen. Museen und Galerien leiden an der heutigen Regelung.

Wie Sie sehen, findet der Präsident bei der neuen Stossrichtung des Kunstvereins – politisches Lobbying für Vermittlungsbelange der bildenden Kunst – ein sehr breites Aktionsfeld vor. Die enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Kunstmuseen und dem Verband der Galerien beginnt sich einzuspielen. Auch mit andern Akteuren, darunter Mitwirkenden an einem vom Dachverband suisseculture einberufenen "Runden Tisch", bilden sich engere Kontakte. Der "Runde Tisch" soll die disparaten Lobbyaktivitäten der Kulturinteressierten etwas bündeln (aber nicht etwa als Dach-Dachorgan für sie sprechen). Denn der heutige Grad der Zersplitterung verwirrt die Adressaten im Parlament eher, wie der Präsident bereits erfahren hat. Zur Freude des Präsidenten und seines Vorgängers Rainer Peikert hat der "Runde Tisch" an seiner ersten Sitzung vom 25. Juni 2007 den vom SKV und andern 2005 lancierten Vorschlag eines "Kulturrats" als "Rat der Weisen" zur Begutachtung der künftigen Kulturstrategien des Bundesrats gebilligt. Auch die Vertreter des Kulturbeauftragten von Kantonen und Gemeinden äusserten sich jetzt positiv dazu.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

2. Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz

Angesichts des Kalenders ist es zu früh, den Schweizerischen Kunstverein auf eine Haltung zu den beiden Gesetzesentwürfen festzulegen. Wir haben auch noch Zeit.

Was ist neu an den Gesetzesentwürfen?

Vertikale Ausscheidung. Am meisten fällt im Vergleich zu den Vorentwürfen die strikte "vertikale Kompetenzausscheidung" auf. Ich zitiere aus dem Begleitbrief des Bundesamts für Kultur: Der Bund soll "auf die Weiterführung der direkten Werkförderung verzichten", die künftig "allein den Kantonen und Gemeinden zufällt". Da das Gesetz Kostenneutralität proklamiert, könnten die Werkgelder anderswie eingesetzt werden. Das Bundesamt für Kultur (BAK) entwirft eine vierjährlich auszuarbeitende strategische Kulturbotschaft des Bundesrats an das Parlament und bereitet am Ende der Periode jeweils deren Evaluation vor. Ferner erklärt sich das BAK für die Ausrichtung von Preisen und für die Nachwuchsförderung zuständig. – Die Pro Helvetia wird sich auf die Kunstvermittlung, nämlich auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland beschränken. Was heisst Vermittlung? "dem Publikum künstlerische Leistungen näher bringen" (E-PHG 17). Direkte Werkförderung – bisher etwa 10% des Pro Helvetia-Budgets – entfällt auch hier. - Die Kulturverbände haben sogleich scharf gegen die Einschränkungen der Werkförderung im BAK und in der PH protestiert.

Auch wenn "direkte Werkförderung" entfallen sollte, kann das BAK immerhin "Projekte unterstützen", das heisst "Projekte von gesamtschweizerischem Interesse", sei es wegen deren überregionalen Auswirkungen oder wegen gezielter Förderung "herausragender" Talente (E-KFG 6). Ferner darf es Beiträge an einmalige Anlässe mit breitem Publikum oder innovativem Kulturmehrwert leisten (E-KFG 14).

Von "Leuchttürmen", die in die Schweiz oder gar ins Ausland strahlen, ist allerdings keine Rede mehr. Während der VR-Präsident des Zürcher Opernhauses diagnostiziert, ohne solche Türme könne man nicht von nationaler Kulturpolitik sprechen, fürchtet Bundesrat Couchepin seit jeher den Zank, wenn regionale oder lokale Interessen ihre Giesskannen füllen möchten und "ein Ortsmuseum zum Leuchtturm emporstilisieren". Auch Stimmen in der Pro Helvetia meinen, gerade das von Kanton und Sponsoren verwöhnte Zürcher Opernhaus brauche keine Bundesgelder. Immerhin wäre über gezielte Projektförderung – siehe oben – offenbar einiges möglich, wohl auch für ein musikologisch wichtiges Sonderprojekt des Opernhauses (E-KFG 6 mit langer Aufzählung von Kriterien).

Neuorganisation der Pro Helvetia. Diese öffentlich-rechtliche Stiftung "erfüllt die Aufgaben, die ihr das Kulturförderungsgesetz zuweist"; und sie muss sich folglich auch den Strategie- und Evaluationsprozessen unterziehen. Der früher übergrosse und faktisch über Spartengesuche entscheidende Stiftungsrat wird von 25 auf 7 bis 9 Mitglieder reduziert, die strategische Entscheide fällen. Operativ soll der Stiftungsrat nicht mehr dreinreden.

Blosse Strukturgesetze? Kritiker werfen den beiden Entwürfen vor, dass sie sich als abgemagerte Struktur- und Verwaltungsgesetze ohne Visionen entpuppen. Andere, auch Insider von Pro Helvetia und Museen, finden gerade das zeitgemäss: Es wäre verfehlt, der sich rasant verändernden Kulturszene inhaltliche Vorgaben zu machen.

Wenn schon Strukturbetonung: Einige Verschlankungen sind noch nicht gelungen; so darf das Aussenministerium weiterhin über ein "Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik" und "Präsenz Schweiz" neben der Pro Helvetia die Austauschbedürfnisse der Botschaften erfüllen.

Soziale Absicherung. Die Verbände der Kulturschaffenden haben noch unlängst erklärt, ohne eine soziale Sonderlösung zugunsten der Künstler in diesem Gesetz würde der Entwurf abgelehnt. Die KFG-Botschaft gesteht immerhin ein, diese Probleme seien "ernst zu nehmen", aber die Lösung müsse innerhalb der "allgemeinen Sozialversicherung" angegangen werden; das Departement des Innern werde bis Ende 2007 Lösungsvorschläge unterbreiten (a propos: die dann wohl auch anderen freien Berufsleuten, Stiefkindern der Sozialversicherung, zugute kommen müssten).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  "Kunst-Pirsch-Kindern"  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Hotline Sektionen

- Neue Sektion des Schweizerischen Kunstvereins
Anfangs Juni konnten wir die 'Freunde des Kunstmuseums und des Museums für Gegenwartskunst Basel' mit rund 2'100 Mitgliedern als 33. Sektion des Schweizerischen Kunstvereins begrüssen.

- Die Zuger Kunstgesellschaft feiert 2007 die ersten 50 Jahre einer bis heute erfolgreichen Geschichte. Gleichzeitig blickt die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug, die Träger- und Gönnerorganisation, auf 25 Jahre engagierte Tätigkeit zurück. Und – um den Jubiläumsreigen voll zu machen – widmet das Kunsthaus Zug seine Sommer-Ausstellung dem österreichischen Bildhauer Fritz Wotruba (1907-1975), der vor 100 Jahren geboren wurde und dem das kulturelle Zug viel zu verdanken hat. www.kunsthauszug.ch

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

Bemerkungen aus dem Adressatenkreis würden mich freuen - studer.pe(at)bluewin.ch.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Peter Studer


Schweizerischer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch
Herausgeber des Kunst-Bulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 241 63 01
F: +41 044 241 63 73

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)