Sektion des Monats

3. Infos der Geschäftsstelle – Informations du sécrétariat

Delegiertenversammlung 2009 am Samstag, 16. Mai 2009 in Luzern: Im Namen des Präsidenten und des Vorstands des Schweizerischen Kunstvereins laden wir Sie zur Delegiertenversammlung am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern http://www.kunstmuseumluzern.ch ein. Bitte reservieren Sie diesen Tag in Ihrer Agenda.

Assemblée des délégués 2009 le samedi 16 mai 2008 à Lucerne: Au nom du Président et du Comité de la Société Suisse des Beaux-Arts, nous vous convions à l'Assemblée des délégués qui se tiendra le samedi, 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne http://www.kunstmuseumluzern.ch. Nous vous prions de réserver cette journée dans votre agenda.
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Kunsthalle Winterthur: Anna Kanai Proudly Presents William Earl Kofmehl III

Auf Einladung von Anna Kanai, Künstlerin und Kuratorin sowie Gewinnerin des Quiz «A tout prix – 40 Jahre Kunstbulletin für junge Nachwuchskuratoren», eröffnet William Earl Kofmehl III seine Ausstellung in der Kunsthalle Winterthur http://www.kunsthallewinterthur.ch/Aktuell.htm mit der Performance Alpine Drama. 22. Februar – 5. April 2009;
Vernissage Samstag 21. Februar 2009 17 Uhr; Künstlergespräch: Dienstag 17. Februar 18.15 Uhr

Download Kunstbrief 1/2009 - Februar 2009 im PDF-Format.

3. Aktuelles - Actualités

16. Europäischer Tag des Denkmals Am Wasser / 16e Journées européennes du patrimoine Au fil de l'eau
Der Europäische Tag des Denkmals findet am zweiten Wochenende im September statt und lädt dazu ein, Denkmäler am Wasser zu erkunden. / Les Journées européennes du patrimoine se tiennent le second week-end de septembre et vous invitent à découvrir l'héritage culturel situé au fil de l'eau.
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Kunst in der Provinz II – visarte-Tagung in Bern am 20. November 2009
Schon das zweite Jahr ist  «Kunst in der Provinz» Jahresthema der visarte Schweiz, zu dem am 20. November 2009 eine Tagung in Bern stattfindet. In einem ersten Block werden dem Plenum zum Stichwort «Initiativen» verschiedene Projekte vorgestellt. Im zweiten Block werden unter «Strategien» Workshops zu den Themen Produktion, Förderung, Rezeption, Vermittlung und Ausbildung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zum Abschluss in einer Podiumsdiskussion präsentiert.
Weitere Informationen unter www.visarte.ch

Geschäftsbericht 2008 des Unterstützungsfonds und der Taggeldkasse für schweizerische bildende Künstler und Künstlerinnen / Rapport annuel 2008 du Fonds d'entraide et Caisse d'indemnités journalières pour artistes suisses

Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle des Schweizer Kunstvereins angefordert werden. / Vous pouvez commander le rapport auprès le Secrétariat de la Société Suisse des Beaux-Arts.

«Wanderziel Kunst: Ein- und Aussichten » in Zusammenarbeit mit dem SAC / «But de randonnée : vue imprenable sur l'Art » en collaboration avec le CAS
Ein Blick hinter die Kulissen (Alpen 6/09)
Un regard dans les coulisses (Alpes 6/09)

Benefiz-Kunst-Aktion der Raiffeisen-Bank
Unter dem Titel «börsenart 09» führt die Raiffeisen-Bank eine Benefiz-Aktion durch, deren Erlös vollumfänglich dem Schweizer Verband für Künste für Kinder und Jugendliche zugute kommt. Jede "Institution/Galerie/Verein" kann drei Werke von Schweizer Kunstschaffenden nominieren, eine Jury wird den Ankauf von 10 Werken beschliessen, die Raiffeisen der Auktion zum Verkauf "schenkt". Dazu wird ein Booklet publiziert.
Mehr dazu...

 

Nachrichten von Peter Studer, Präsident des Schweizer Kunstvereins – 12. Februar 2010

1. Kulturpolitik - Wie weiter mit dem neuen Kulturförderungsgesetz?

Einige Stunden vor der Verabschiedung des Kulturförderungsgesetzes KFG (Loi sur l' encouragement de la culture LEC) habe ich das Resultat aus meiner Sicht kommentiert: "Stark gedämpftes Hurra". Der Bund verantwortet zwar neben Städte und Kantonen nur 20 % aller Kulturausgaben der öffentlichen Hand; aber ihm kommt eine überregionale Steuerungsfunktion zu. Deshalb begrüsst der Kunstverein dieses erste nationale Kulturgesetz – trotz punktueller Kritik.

Zweierlei ist nachzuführen.


1. 1. Endgültige Form des Gesetzes

Die von mir am 10. Dezember 2009 noch verwendete Nummerierung der Gesetzesartikel ist die der parlamentarischen Entwürfe 2007/2009. Inzwischen hat die Redaktionskommission eine definitive Nummerierung festgelegt, die fortan zu verwenden ist. Auf deutsch und französisch über diese Links herunter zu laden:

Letzte Version Kulturfördergesetz (deutsch)

Dernière version Loi sur l'engouragement de la culture (en Français)

 

1. 2. Wie geht es jetzt weiter?

Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamts für Kultur BAK / OFC, erklärt, das Gesetz KFG / LEC werde "voraussichtlich auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten". Jetzt läuft noch die dreimonatige Referendumsfrist. Es sind keine Geräusche wahrzunehmen, die auf ein Referendum hindeuten.

Das erste Zwischenziel ist die Kulturbotschaft. Das Gesetz (Art. 27 KFG/LEC) verlangt sie alle vier Jahre. Neben dem KFG/LEC laufen ältere Gesetze weiter: Nationalbibliotheksgesetz 1924, Museums- und Sammlungsgesetz (der Bundeseinrichtungen) 2009, Förderung rätoromanischer und italienischer Sprache 1996, Filmgesetz 2001, Kulturgütertransfergesetz 2003, Natur- und Heimatschutzgesetz 1966. Die Kulturbotschaft enthält aber auch deren Kosten. Auf Direktor Jauslins Schulter lastet immer noch das unselige Versprechen des früheren Innen- und Kulturministers Couchepin, das neue Gesetz werde den bisherigen Kulturkostenrahmen des Bundes von rund 230 Millionen Franken nicht erhöhen. (Ähnliche Versprechen in den Bereichen Strasse, Bahn, Verteidigung, Soziales, Landwirtschaft gibt es natürlich nicht; aber die Kultur hat eben schwache Lobbys).

Vor Erlass der Kulturbotschaftsentwürfe zuhanden des Parlaments "hört der Bund Kantone, Gemeinden und interessierte Kreise vorgängig an". Zu letzteren zählt sich auch der Schweizer Kunstverein. Er wird sich dafür einsetzen, dass die rund um die Gesetzesarbeit entstandene "Table Ronde" der Kulturorganisationen sich als nichtamtlicher "Kulturrat" konstituiert, der in vielen – nicht allen – Problemfeldern bereits gemeinsame Positionen erarbeitet hat (Koordination: Dachverband Suisseculture).

 

1. 3. Die Schwerpunkte des Kunstvereinspräsidenten

Da und dort wird der Kunstverein im Namen seiner 32 Sektionen und 46'000 Mitglieder klar eigene Positionen vertreten und sich mit Partnern von Fall zu Fall absprechen:

 - Autonomie der Pro Helvetia, aber Nachwuchsförderung und deshalb Weiterbestand der erfolgreichen Eidgenössischen Kunstkommission im bisherigen Rahmen der Preise "Swiss Art Awards". Pro Helvetia wertet die "Awards" mit ihren 800'000 Franken als fette "Nachwuchsförderung" (vom Gesetz ihr zugewiesen, Art. 23 KFG/LEC); das Bundesamt für Kultur als "Preis" (vom Gesetz ihm zugewiesen, Art. 23 KFG/LEC). Bundesrat Burkhalter wird entscheiden.


 - Entlastung der Kunstmuseen im Versicherungsbereich mit seiner lähmenden Prämienlast Teilerfolg im neuen Gesetz Art. 10 KFG/LEC: Der Bund kann Museen bei der Wahrung des kulturellen Erbes unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen. (Gehören Versicherungsprämien für wertvolle Dauersammlungen dazu?) Er kann bei gesamtschweizerisch bedeutenden Ausstelllungen an die Versicherungsprämien für Leihgaben beitragen (Hier explizit!).

 - Prüfung steuerlicher Begünstigung von Schenkungen an Kunstinstitutionen

 - Ablehnung des jetzigen EU-inspirierten bürokratischen Modells für ein Folgerecht im Kunstbereich. Auch im Urheberrecht wird der Kunstverein Arm in Arm mit Kunsthäusern, Galerien, Kunstzeitschriften und Kunstverlegern eine Flexibilisierung der starren Reproduktionskostenpraxis der Pro Litteris anstreben – was ja auch im Interesse des Künstlermarketings läge.

 - Beim Kampf um die öffentliche Aufmerksamkeit kommt die visuelle Kunst – anders als beispielsweise die Musik – bisher zu kurz, wie ein Blick in die neueren Gesetze zeigt (z. B. Radio- und Fernsehgesetz). Kulturressorts der Massenmedien schrumpfen; die Rezensionsdichte öffentlicher und galeristischer Kunstausstellungen nimmt ab; Berichterstattung verläuft weitgehend als Kürzestinformation (Kulturtipps mit Sternchen). Was ist zu tun, um angesichts des Marktversagens das Niveau der Analyse und Auseinandersetzung zu retten? Hier gilt es, innovativ zu sein und auch staatliche Aktivitäten zu fordern.

 


1. 4. Der Fahrplan des Bundesamts für Kultur BAK / OFC

Geplant ist keine Ausführungsverordnung, sondern ein Netzwerk von Förderrichtlinien, die dann Kriterien für die Zahlen der Kulturbotschaft formulieren.

Januar bis August 2010: Kulturbotschaft des Bundes wird als Entwurf erarbeitet.
Februar 2010: BAK-Direktor Jauslin im Gespräch mit Bundesrat Burkhalter
März 2010: Öffentliche Beschreibung des Vorgehens (Medienkonferenz?)
August bis Ende Oktober 2010: Anhörung von Kantonen, Städten, Kulturorganisationen

1. Oktober 2010: Nationale Kulturkonferenz des Bundes, der Kantone, der Städte über die Kulturbotschaft

Oktober 2010: Nationale Kulturkonferenz mit privaten Players der Kulturszene (mündliche Ergänzung von Direktor Jauslin gegenüber dem Schreibenden). Ich halte diese Zweiteilung – auch im Interesse einer breiten Diskussion - für problematisch. P. Studer

November 2010 – Januar 2011: Überarbeitung der Kulturbotschaft im Lichte der Anhörung. Jauslin: "Partner sind Bundesamt für Kultur, ProHelvetia, Nationalbibliothek, Nationalmuseum, Aussenministerium". Können Kantone, Städte und private Organisationen diese Überarbeitung noch kommentieren? Hoffentlich! (So geschehen z. B. bei der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz  P. Studer)

Februar 2011: Bundesrat verabschiedet Kulturbotschaft zuhanden des Parlaments.

1. Januar 2012: Kulturförderungsgesetz tritt in Kraft, Budgetperiode 1 laut Gesetz beginnt.

2. Hinweise

Zweiter Preis für Vermittlung visueller Kunst in der Schweiz - Preisfeier vom 10. Januar 2010 im Perla Mode in Zürich
Der Schweizer Kunstverein und visarte.schweiz haben am 10. Januar 2010 die Beiträge an Esther Eppsteins Message Salon an der Zürcher Langstrasse und Chri Frautschis Lokal-int in Biel überreicht. Mehr dazu...

Aargauischer Kunstverein - Start-Veranstaltung Junior-Kunstverein
Der Aargauische Kunstverein und die Kunstvermittlung des Aargauer Kunsthauses lancieren im Rahmen des 150-Jahre-Jubiläums des Aargauischen Kunstvereins den schweizweit ersten Junior-Kunstverein für junge Kunstfans von 0-20 Jahren. Am Samstag, 9. Januar 2010 fand die Startveranstaltung statt, an der 260 Personen – davon rund 140 Kinder und Jugendliche – teilnahmen. Mehr dazu... 

Neuer Direktor beim Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft in Zürich
Das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft, mit dem der Schweizer Kunstverein letztes Jahr ein Symposium durchführte – Museen und Privatsammlungen - , erhält per 1. September einen neuen Direktor: Dr. Roger Fayet, der als Leiter des Museums Allerheiligen Schaffhausen in engem Kontakt mit dem dortigen Kunstverein steht, folgt auf den pensionierten Dr. Hans-Jörg Heusser. Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit mit Direktor Fayet bei der Umsetzung unseres Vorschlags eines Buchs Sammeln in der Schweiz Band II, Gegenwartskunst und wünschen viel Erfolg!

Begleitaktivität zur ART Basel: Seminar Recht aktuell: Kunst und Recht an der juristischen Fakultät der Universität Basel am Freitag, 18. Juni 2010 9.15-17.15 Uhr
Es referieren unter anderen: Dr. P. Mosimann, Dr. A. Raschèr, Prof. M.A. Renold, Prof. Müller-Chen, Dr. B. Schönenberger und Prof. P. Raue. Kosten: CHF 580.-, Studenten CHF 120.- Ort: Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter Merian-Weg 8, Pro Iure Auditorium
Anmeldung: Recht-aktuell-ius@unibas.ch

3. Termine

Bitte reservieren Sie diese Daten in Ihrer Agenda / Nous vous prions de réserver ces dates dans votre agenda:

Präsidentenkonferenz 2010
am Dienstag, 1. Juni 2010 um 17.15 Uhr im Kunstmuseum Olten – Die Einladung folgt

Conférence des présidents 2010
le mardi 1er juin 2010 à 17.15h au Kunstmuseum d'Olten - une invitation suivera

Delegiertenversammlung 2010
Samstag, 11. September 2010 in Aarau

Assemblée des délégués 2010
Samedi, 11 septembre 2010 à Aarau

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Peter Studer,
Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch
 

Schweizer Kunstverein
Die Dachorganisation für Kunstförderung, Kunstvermittlung und
Kulturaustausch - vertritt 32 Sektionen mit rund 46'000 Mitgliedern und 1 institutionelles Mitglied
Herausgeber des Kunstbulletins

Geschäftsstelle
Postfach 2272, 8026 Zürich
E: info(at)kunstverein.ch
W: www.kunstverein.ch
T: +41 044 298 30 35
F: +41 044 298 30 38

IV. Die Geschäftsstelle teilt mit:

Die Delegiertenversammlung 2009 des Schweizerischen Kunstvereins findet am Samstag, 16. Mai 2009 im Kunstmuseum Luzern statt.

L'Assemblée des délégués 2009 de la Société Suisse des Beaux-Arts se tiendra le samedi 16 mai 2009 au Kunstmuseum de Lucerne.

III. Freitagabend, 22. August: Kunstbulletin jubiliert

Nach einer höchst erfolgreichen Heftrenovation feierte und festete das vom Schweizerischen Kunstverein herausgegebene Kunstbulletin mit gutem Grund: 40 Jahre und kein bisschen müde! Am Freitagabend trafen sich rund 250 Freunde, Gäste und Mitarbeitende im Zürcher Helmhaus, wo zuerst der Leiter Simon Maurer durch die Ausstellung "Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich" führte: Ein guter Einblick in Auswahl und Prozedere. Hierauf der Höhepunkt: Andreas Vogel, Sandi Paucic und Werner Burger von der F+F Schule für Kunst und Mediendesign hatten mit grossem Multimedia-Aufwand ein zweistündiges Quizfeuerwerk konzipiert, wobei vier hoffnungsvolle Jungkuratoren im Wettbewerb standen, zwei Jurys und eine "Götti"Gruppe assistierten. Den Preis – ein grosszügiger Realisierungsbeitrag (CHF 10'000, gestiftet von der Nestlé Fondation pour l'Art) an ein Ausstellungsprojekt in der Kunsthalle Winterthur mit medialer Begleitung durch das Kunstbulletin – gewann Anna Kanai (Kuratorin video tank, Zürich). Anschliessend gaben sich Gäste und Mitwirkende bis in die frühen Samstagmorgenstunden dem Apéro Riche und kunstorientierten Gesprächen hin.

Pro Cultura / Zürcher Hochschule Winterthur

Eingabe des Schweizerischen Kunstvereins zuhanden der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für das Hearing am 22. Februar 2008

Kulturförderungsgesetz

KFG Art. 9 a       Berufliche Vorsorge
Der Bund kann an die Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende und Kulturvermittler beitragen.


KFG Art. 24 a      Kulturrat
1   Der Bundesrat wählt den Schweizer Kulturrat mit 13 Mitgliedern und dessen Präsidenten oder Präsidentin.

2   Der Kulturrat ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Mitglieder möglichst viele Aspekte des kulturellen Lebens vertreten.

3   Institutionen, Stellen und Organisationen mit ihrem Hauptzweck im kulturellen Bereich schlagen dem Bundesrat Persönlichkeiten des Kulturschaffens, der Kulturförderung und der Kulturvermittlung vor.

4   Der Kulturrat
a. berät den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik;
b. nimmt zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung zum Entwurf der Botschaft gemäss Art. 24 Abs. 1 der Botschaft;
c. verfolgt die kulturelle Entwicklung der Schweiz, prüft die Kulturverträglichkeit staatlicher Massnahmen und gibt Empfehlungen ab.

5   Das Bundesamt für Kultur führt das Sekretariat des Kulturrats.


Pro Helvetia Gesetz

PHG Art. 16       Strategische Ziele
1   Der Bundesrat genehmigt die vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Ziele für jeweils vier Jahre.
2

8. Diverses

Interne Meinungsbildung: Eine von etwa der Hälfte der Sektionen rege benutzte Präsidentenkonferenz und der Vorstand des Schweizerischen Kunstvereins haben die skizzierten  Positionen unterstützt – die Präsidentenkonferenz mit besonderer Sympathie für Beibehaltung der Werkbeiträge.

- Noch nicht erfasst sind in den Entwürfen Aspekte wie "Staatshaftung" zur Dämpfung steigender Transport- und Versicherungskosten der Kunstmuseen. Und bekämpft werden müssen Gesetzesvorstellungen zur Streichung aller Kulturabzüge bei der Mehrwertsteuerreform.

7. Strittig: Vom Bund unterstützte "Leuchttürme" oder Unterstützung überregional publikumsattraktiver bzw. innovativer "Projekte"?

Kantone und Städte argumentieren, das Gesetz, ja eine nennenswerte nationale Kulturpolitik überhaupt setze "Leuchttürme" voraus – wenige international ausstrahlende Kultureinrichtungen, die permanent zu fördern wären. Bundesrat Couchepin winkt ab – der Föderalismus mit seinen zahllosen Kulturfrüchten lasse so etwas nicht zu. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hingegen lässt durchsickern, sie habe sich insgeheim auf ein halbes Dutzend "Leuchttürme" geeinigt.

Die Gesetzesarchitekten verweisen darauf, dass der Bund ausser allgemein "Projekten von gesamtschweizerischem Interesse" (nach einer Handvoll Kriterien) auch den "Museen und Sammlungen oder Netzwerken" Finanzhilfen ausschütten kann – ausnahmsweise sogar für Betriebskosten. Allerdings müsste alle vier Jahre im Parlament darüber gesprochen werden.

6. Strittig: Werkbeiträge

In einigen Punkten ist auch das Dutzend Kulturakteure noch unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzesentwurf will die vom Bund in der visuellen Kunst kaum noch betriebene direkte Werkförderung (Bestellung und Kauf meist einzelner Kompositionen oder Theaterstücke) loswerden. Sie soll von der Pro Helvetia und vom BAK ganz auf die Kantone und Gemeinden übertragen werden, also nahe an die Entstehungsorte von Kultur. Nach der Logik des Gesetzes wäre das eigentlich sinnvoll; aber die Werkförderung der Kantone und Gemeinden läuft äusserst unterschiedlich – von fast null bis grosszügig. Nach Meinung des Kunstvereins bräuchte es mindestens eine längere Übergangszeit, um die Tauglichkeit zu prüfen.

5. Ein rein konsultativer Kulturrat als kulturpolitischer «Think Tank»

Gerade weil eine gesamtschweizerische Kulturdebatte erst anläuft, soll das Gesetz auch einen rein konsultativen Kulturrat vorsehen; er wäre nicht mit Verbandsfunktionären, sondern mit herausragenden Persönlichkeiten des Kulturlebens besetzt (Kulturschaffen, Förderung, Vermittlung). Seine Aufgabe wäre es, den Bundesrat zu beraten, Bundesvorhaben auf ihre Kulturverträglichkeit zu prüfen und die Entwürfe der vierjährlichen "Kulturbotschaft" zu bewerten – ein fleissig publizierender "Think Tank" sozusagen. Modell: Der Technologierat im gesetzlich erfassten Wissenschaftsbereich. Der Schweizerische Kunstverein hat diesen Titel in die Diskussion gebracht und sieht sich jetzt auf breiter Front – ausser im BAK – unterstützt.

Eine Politik für die Kultur?

Tagung in Solothurn vom 9. November 2006

4. Dringend: Eine Berufliche Vorsorge der Künstler

Vor allem die visuellen Künstlerinnen und Künstler fallen heute zwischen alle Gitterstäbe, denn ihre Anstellungen (wenn überhaupt) wechseln in zu kurzen Abständen, und ihre Jahreseinkommen sind zu tief für die bestehende gesetzliche Vorsorgeregelung.

Suisseculture, die Dachorganisation der Kulturschaffenden, hat eine Lösung vorgeschlagen, die ich als "ordoliberal" bezeichne (fast staatsfrei, Selbsthilfe einbeziehend). Von Werkbeiträgen von 40'000 Franken würden die Künstlerin und die Förderinstitution je 2'000 Franken in eine bereits bestehende private Vorsorgestiftung einzahlen (der Künstler erhielte also 38'000 Franken, die Förderinstitution würde 42'000 Franken ausgeben). Eine solche Lösung unterscheidet sich klar von den hypertrophen deutschen und österreichischen Modellen mit hoher Staatsbeteiligung und Anzapfung aller privaten Kulturbesteller. Der Schweizerische Kunstverein würde nicht nur Werkbeiträge (wie Suisseculture), sondern alle Staatsleistungen für Projekte von Bund, Kantonen und Gemeinden einbeziehen.

2. Kommunikation

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

3. Anlässe und Projekte des Schweizerischen Kunstvereins

 - Rayons de Soleil  läuft in den Regionen, beachten Sie die jeweiligen aktuellen Ankündigungsinserate im Kunst-Bulletin. Der vom SKV zum 200-Jahr-Jubiläum  in Auftrag gegebene Film «Die Kunst, das Leben und der Tod»von Frank und Patrik Riklin konnte bisher gezeigt werden in St. Gallen, Moutier, Olten, Winterthur, Chur, Lugano und Locarno.

- Delegiertenversammlung am Freitag, 7. September 2007 in Aarau
Das Hauptprogramm steht ganz im Zeichen der Schweizer Kunst:
Am Morgen gibt es Führungen durch die Ausstellung  
«Etant donné: Die Sammlung!» – Schweizer Kunst seit dem 18. Jahrhundert bis heute mit Beat Wismer (ehemaliger Direktor, Aargauer Kunsthaus), Stephan Kunz (Interimsleiter, Aargauer Kunsthaus) und Franziska Dürr (Museumspädagogin Aargauer Kunsthaus). Daneben locken Streifzüge mit den  «Kunst-Pirsch-Kindern»  (Museumspädagogik-Projekt, Aargauer Kunsthaus).
Anschliessend wird anstelle eines Mittagessens im Foyer des Kunsthauses ein Apéro Riche serviert, und Sie können sich individuell in die Ausstellung vertiefen. Am Nachmittag spricht Beat Wismer, der eigens für uns aus seinem neuen Wirkungsort Düsseldorf anreist: "Strategie und Taktik beim  Sammeln von Schweizer Kunst. So wurde das Aargauer Kunsthaus zu einem Magnet". Es folgt ein  Panelgespräch «Wie die Jugend an die Kunst heranführen?» mit Museumspädagoginnen aus verschiedenen Institutionen. Daran schliesst sich der geschäftliche Teil unserer Delegiertenversammlung.
Das detaillierte Programm, die Traktanden und das Anmeldeformular finden Sie hier...

 - Kunstrechtstag, «Neuigkeiten im Kunstrecht» organisiert gemeinsam mit der Universität St. Gallen (Prof. Dr. Ivo Schwander) am 19. Oktober 2007 in Zürich
Das Tagungs-Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier...

- Gemeinsames Projekt mit visarte – Preis für Kunstvermittlung in der Schweiz
Der Schweizerische Kunstverein und die visarte schreiben erstmals einen Preis für Kunstvermittlung aus, der zukünftig alle zwei Jahre verliehen werden soll. Der Preis ehrt eine Persönlichkeit oder eine Institution, die sich nachhaltig um Kunstvermittlung verdient gemacht hat. Die Preissumme von CHF 10'000.- wird von der Artephila Stiftung, Zug aufgebracht. Die Jury setzt sich aus drei aktiven Kunstschaffenden und zwei unabhängigen KunstvermittlerInnen zusammen. Teilnahmeformular und weitere Auskünfte: www.visarte.ch, Tel. 044 462 10 30. Bewerbungsschluss: 30. September 2007.

Referat Rainer Peikert

«Der Mensch der Zukunft hat zwei Hauptbedürfnisse: Er will älter werden und er will kontinuierlich unterhalten werden.»  Dies ist die Kernaussage eines Referates, das Dr. James Canton, ein führender Trendforscher,  in diesem Frühjahr ...

2. Kommunikation (Kopie 1)

inige Zeitungsnotizen haben meine Wahl gemeldet. Häufigste Reaktion mir gegenüber: "Sag mal, was macht dieser Verein?" Das Kader eines Museums fragt: "Weshalb beantragt die SKV-Verbandszentrale höhere Sektionsbeiträge? Was tun die eigentlich in Zürich?" Da muss es eine Kommunikationslücke geben. Sie hat mich bewogen, Sie künftig in kurzen Abständen über die Aktivität des SKV zu informieren.

 

Angeschrieben werden die Präsidenten und Delegierten der Sektionen, die Museumsleiter, besondere Freunde und Akteure der Kulturpolitik. (Gemeint sind natürlich Personen beiderlei Geschlechts).

 

Mit dieser Kommunikationsoffensive einhergehen soll der Versuch, Sektionen und Museen zu besuchen, aber auch ausgetretene oder nie angeworbene Kunstvereine in den SKV-Dachverband mit seinen drei Dutzend Sektionen zu integrieren (Bern, Basel, Tessin und andere).

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AUS DEM VORSTAND DES SCHWEIZERISCHEN KUNSTVEREINS

Sitzung vom 8. Februar 2007: Der Präsident begrüsste als neues Mitglied Nadia Schneider, Direktorin des Kunsthauses Glarus und Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission. Er verdankte die langjährige kreative Arbeit der zurücktretenden Madeleine Schuppli, Direktorin des Kunstmuseums Thun. Dem Vorstand gehören per Anfang 2007 weiter an: Edith Bianchi, Dozentin, Lausanne; Christoph von Graffenried, Rechtsanwalt, Zürich; Claudia Jolles, Chefredaktorin des Kunst-Bulletins, Zürich; Henri Mollet, Architekt, Biel; Roland Neuenschwander, Treuhänder, Aarau; Christoph Schifferli, IT-Berater, Zürich.

Der Vorstand hat die Budgets 2007 des Kunstvereins und des Kunst-Bulletins bereinigt. Für den Kunstverein ist eine schwarze Null und für das Kunst-Bulletin ein kleines, durch Werbeanstrengungen begründetes Defizit, vorgesehen.

Discours de Jean-Frédéric Jauslin à l'occasion des 200 ans de la Société suisse des Beaux-arts

Un Van Gogh, un Hodler, un Klee ou un Pollock ont marqué l'histoire. Les artistes modifient le regard que nous portons sur la réalité, ils changent le monde. Mais vous.....

Die Bilder der Jubiläumsveranstaltung

Une politique pour la culture?

Rencontre à Soleure le 9 novembre 2006

Eine Politik für die Kultur?

Donnerstag, 9. November 2006, Solothurn

Tagung zum Thema «Eine Politik für die Kultur?»

Weitere Informationen siehe unter Artikel

Beschreibungstext des Bildes

Edition von Thomas Flechtner für den Schweizerischen Kunstverein

Die Edition «Sakura» wurde vom Künstler speziell für den Schweizerischen Kunstverein geschaffen und diesem ohne Gewinnbeteiligung zur Verfügung gestellt. Der Erlös kommt dem Verein zugute. Abholpreis inklusive Rahmen (Holz, weiss lasiert, Studio Arte, Zürich), Fr. 850.–. Bestellung: Schweiz. Kunstverein, Zeughausstrasse 55, 8004 Zürich, Telefon 01 241 63 01, Fax 01 241 63 73, E-mail: info(at)kunstverein.ch

Einem breiteren Publikum wurde Thomas Flechtner durch «colder», 1996–2000, bekannt, einer Serie Farbfotografien, die nächtliche Schneelandschaften in und um La Chaux-de-Fonds zeigen. 1961 in Winterthur geboren und an der Ecole de Photographie in Vevey ausgebildet, kam Thomas Flechtner 1993 durch ein Landis & Gyr-Stipendium nach London, wo er bis 1996 blieb, und lebt seit 1997 in La Sagne, unweit von La Chaux-de-Fonds. Weitere Arbeiten in Schnee und Eis entstanden in den Alpen, in Grönland und Island: «walks», 1998–2001, «passes», 1998–2001 und «frozen», 2000. Ausgestellt unter anderem in Genf, London und New York, sind diese Werkgruppen im schneeweissen Buch «SNOW» (Verlag Lars Müller, 2001) zusammengefasst.Im Frühjahr 2003 nun reiste Thomas Flechtner nach Japan und fotografierte die Serie «Sakura»: Gelöst aus der Erstarrung der Kälte, zeigen die Bilder einen Schnee aus Blütenblättern. Es ist ein Weiss und Rosa im Wind, ein flirrendes Muster, in das die Äste der Bäume eine zarte Zeichnung einschreiben.

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Die Bilder von der Jubiläumsveranstaltung (Kopie 1)