Sektion des Monats

Die Schweizerische Kulturpolitik wird neu definiert

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung hat der in zwei Volksabstimmungen gescheiterte Kulturartikel endlich Eingang in unser Grundgesetz gefunden. Zur Zeit steht ein Bundesgesetz in Vorbereitung, das die Umsetzung dieses Artikels sicherstellen soll. An der Jahresversammlung des Schweizerischen Kunstvereins vom 1. Juni 2002 in Altdorf hat der Vizedirektor des Bundesamtes für Kultur, Herr Christoph Reichenau, über Zielsetzungen und Stand der Arbeiten orientiert.


Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einer Grussbotschaft von Bundesrat Moritz Leuenberger. Darin wertete er die Wahl von Altdorf als Ort für den Start einer neuen kulturpolitischen Diskussion als politische Tat und bekräftigte seine Überzeugung, dass neben Verkehr und Kommunikation auch - und ganz besonders - Kultur zu den wesentlichen Infrastrukturaufgaben eines Staates gehört. In seinem Referat wies dann Herr Reichenau darauf hin, dass der neue Artikel 69 der Bundesverfassung nur ein sehr kleines Spektrum der Kulturaufgaben auf Bundesebene abdeckt und erwähnte eine ganze Anzahl weiterer Artikel, die direkt und indirekt auf kulturelle Aufgaben des Bundes hinweisen. Wichtigstes Beispiel ist das Bildungswesen, das auf eigenen gesetzlichen Grundlagen basiert. Er unterstrich, dass in der Steuerungsgruppe, die den Gesetzgebungsprozess begleitet, ein sehr breites, differenziertes Kulturverständnis herrscht, das zwar den Künsten eine primäre Rolle zuschreibt, das aber alle verwandten Felder einbezieht und grossen Wert auf die Wirkung und Entfaltung in der Öffentlichkeit legt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine kohärente Kulturpolitik auf Bundesebene gegeben.

Im nachfolgenden Podiumsgespräch, das unter der Leitung von Erwin Koller, Redaktor Sternstunden SF DRS stand und an dem neben Vertretern von kulturellen Organisationen auch der Urner Ständerat Hansruedi Stadler und der neu gewählte Direktor der Pro Helvetia, Pius Knüsel teilnahmen, wurden Forderungen und Wünsche an ein neues Kulturgesetz diskutiert. Dabei kamen weniger inhaltliche Aspekte zur Sprache, dafür erhielt die Frage, wie eine zukünftige eidgenössische Kulturpolitik im Parlament und in der Öffentlichkeit verankert werden kann, besonderes Gewicht. Dies kann als Zeichen für die heutige kulturelle Befindlichkeit der Schweiz gewertet werden. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass unser Land über ein vielfältiges und reiches Kulturleben verfügt, dass Kultur aber in der politischen Diskussion wenig Gewicht hat und Abstimmungen über Kulturkredite, wenn sie überhaupt zu Stande kommen, regelmässig zu Zitterpartien werden.

Der Präsident des Schweizerischen Kunstvereins, Rainer Peikert, bestätigte in seinem Schlusswort den Willen des SKV, den kulturpolitische Diskurs weiterzuführen und den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit zu suchen. Das in Zusammenarbeit mit drei weiteren kulturell tätigen Verbänden entwickelte Projekt "Öffentliche Kunst - Kunst im öffentlichen Raum" soll diesen Diskurs bildhaft begleiten.

An der nachfolgenden Delegiertenversammlung des Schweizerischen Kunstvereins wurden alle Anträge des Vorstandes gutgeheissen, dies betrifft insbesondere eine Statutenänderung, die die Mitgliedschaft für Sympathisanten und Gönner ermöglicht. An geführten Rundgängen, die im Haus für Kunst Uri endeten, konnten sich die Teilnehmer überzeugen, dass sich auch im transitgeplagten Urnerland eine lebendige, beachtenswerte Kunstszene entwickelt. Die oft zitierte kulturelle Vielfalt der Schweiz bestätigt sich einmal mehr.