Sektion des Monats

 

Nachrichten von Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins

1. Kulturpolitik

1.1. Kulturbotschaft 2016-2020

Am 1. Januar 2016 ist die Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2016-2020 in Kraft getreten. Es ist das zweite Mal, dass der Bund auf der Grundlage des Kulturförderungsgesetzes einen längerfristigen Finanzrahmen für die Kulturförderung festlegt. Das Parlament hatte die Kulturbotschaft am 19. Juni 2015 gutgeheissen.

Gemäss Kulturbotschaft will sich die Kulturpolitik den Herausforderungen stellen, mit denen unsere Gesellschaft heute konfrontiert ist. Es sind dies die Globalisierung, die Digitalisierung, der demografische Wandel, die Individualisierung und die Urbanisierung. Daraus ergeben sich drei primäre Handlungsachsen:

  • Kulturelle Teilhabe
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Kreation und Innovation.

 

Dabei strebt der Bundesrat eine kohärente nationale Kulturpolitik an und will die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern.

Die gesamten mit der Kulturbotschaft verabschiedeten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich für alle Bereiche, die vom Bundesamt für Kultur, der Stiftung Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum abgedeckt werden auf CHF 1‘124.6 Mio. für die kommenden fünf Jahre. Im Vergleich zur Förderperiode 2012-2015 wird das jährliche Budget damit um durchschnittlich 3,4 % pro Jahr erhöht.

Der Schweizer Kunstverein begrüsst insbesondere die Handlungsachse der Teilhabe, also der aktiven Mitwirkung am kulturellen Geschehen. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich der eigenen Prägungen bewusst, entwickelt eine eigene kulturelle Identität und trägt so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei. So sind anfangs Jahr neue Förderungskonzepte zum Programm «Jugend+Musik» sowie zur Verlagsförderung in Kraft getreten. Ferner wurden eine neue Filmstandortförderung (FiSS) sowie eine Verlagsförderung lanciert. Sodann können Museen und Sammlungen mit Finanzhilfen bei der Provenienzforschung zu NS-Raubkunst unterstützt werden.

Dessen ungeachtet ist festzuhalten, dass die kulturpolitische Bedeutung des Handlungsfelds „Teilhabe“ die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten des Bundes deutlich übersteigt, da die Fördermöglichkeiten auf einzelne Sparten (Musik und Lesen), bestimmte Adressaten (Organisationen kulturell tätiger Laien) oder besondere Formate (einmalige Vorhaben) begrenzt sind. Aus diesem Grund wird sich der Schweizer Kunstverein weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderkompetenz des Bundes im Bereich „kulturelle Teilhabe“ erweitert und auch finanziell abgesichert wird.

 

1.2. Revision Urheberrecht

Eine weitere wichtige Aufgabe für den Schweizer Kunstverein ist momentan die Begleitung der Revision des Urheberrechts. Hier pochen wir auf die Einführung des Verzeichnisprivilegs, auf die Erweiterung des Zitatrechts und auf eine Neuregelung für Museums-, Messe-, Galerien- und Ausstellungskataloge. Im Weiteren lehnt der Schweizer Kunstverein die Einführung von Folgerechtsabgaben entschieden ab, weil sie den Kunsthandel in der Schweiz schwächen, die Ankaufsetats der Museen und Kunstvereine belasten, lediglich symbolischen Wert für die Künstlerinnen und Künstler haben, in der Regel nur die Erben von Künstlerinnen und Künstlern profitieren und weil sie mit einem unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand verbunden sind.

1.3. Museumsfreundliches Modell für die Versicherung von Leihgaben

Sodann wollen wir prüfen, ob für die Versicherung von Leihgaben, für welche die Museen beträchtliche und kontinuierlich steigende Summen ausgeben müssen, ein museumsfreundlicheres Modell eingeführt werden könnte. Das Vorhaben bedarf aber noch zahlreicher weiterer Abklärungen.

2. Projekte des Schweizer Kunstvereins

2.1. Öffentlichkeitsarbeit

„Teilhaben“ kann man nur, wenn man informiert und orientiert ist. Aus diesem Grund unterstützt der Schweizer Kunstverein weiterhin die Öffentlichkeitarbeit der Mitgliedsektionen und setzt die vor drei Jahren begonnene Zusammenarbeit mit Art-TV fort, in deren Rahmen Videoberichte über die angeschlossenen Museen produziert und ins Netz gestellt werden. Diese Berichte können bei arttv.ch eingesehen werden. Im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit steht natürlich auch die Herausgabe der zehnmal pro Jahr erscheinenden Publikation Kunstbulletin sowie die Informationsplattform artlog.net, die nach diversen Testphasen nächstens aufgeschaltet wird. Parallel dazu engagiert sich der Schweizer Kunstverein für die Unterstützung der Kunstkritik und der Kulturberichterstattung, die im Zuge des ökonomischen Druck auf die Medien mehr und mehr aus dem öffentlichen Blickfeld verschwindet.

 

2.2. Kooperation mit dem Schweizer Alpenclub SAC

Schliesslich plant der Schweizer Kunstverein – wie bereits in früheren Jahren – zusammen mit den Schweizer Alpenclub SAC für 2018 erneut ein Projekt, das sowohl die an Kunst wie auch die an der Bergwelt interessierten Menschen zusammenbringen könnte. Zu gegebener Zeit kann hierüber näher informiert werden.

3. Delegierten- und Jahresversammlung 2016

Zum Schluss ein Hinweis: Die Delegierten- und Jahresversammlung findet am Samstag, 11. Juni 2016 im Rahmen der Feiern zum 100-jährigen Bestehen des Kunstmuseums Winterthur statt.

4. Message du président (Mitteilungen) en français

Cliquez ici pour lire le message 1/2016 du président en français

 

Jean-Pierre Hoby, Präsident des Schweizer Kunstvereins
praesident(at)kunstverein.ch


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